Joe Cook
Kann ich mit Freunden auf einem verlassenen Gelände Paintball spielen? Oder muss der Ort dafür freigegeben sein?
Antworten (10)
1. Nein
2. Ja
Viel wichtiger ist es aber, sich nicht erwischen zu lassen.
Also, leise sein, nichts kaputt machen oder "umbauen", unauffällig bleiben, dafür sorgen, dass die Farbe wieder verschwindet.
2. Ja
Viel wichtiger ist es aber, sich nicht erwischen zu lassen.
Also, leise sein, nichts kaputt machen oder "umbauen", unauffällig bleiben, dafür sorgen, dass die Farbe wieder verschwindet.
Dazu solltet ihr in eine Halle gehen. Wenn ihr das nach eigenem Denken umsetzt, dann könnte etwas schief gehen. In professionellen Betrieben werdet ihr nämlich mit Schutzbekleidung ausgerüstet, da bekommt ihr auch Anweisungen, was Verletzungen unterbindet. Zudem sieht es da wohl auch toller aus; mit Parkour usw.
Wenn es sich um kein öffentliches Gelände handelt, kann es sich beim Betreten bereits um Landfriedensbruch handeln. Bei einem öffentlichen Gelände (Stadtpark, Wald usw.) ist ebenfalls rechtlicher Ärger vorprogammiert (Welcher Jäger will schon seine Rehe in Neon-Pink markiert haben?). Außerdem kann das ziemlich teuer werden, wenn ein besorgter Bürger einen Einsatz der GSG9 veranlasst, weil er die Freizeitaktivität als Terror-Trainings-Camp von Al Kaida fehlgedeutet hat. Paintball bitte daher nur an dafür zugelassenen Orten spielen.
Schnell beantwortet: Du verstößt gegen das Waffengesetz, wenn du die Waffe außerhalb einer zugelassenen Schießstätte oder deinem eigenen Besitztum aus der für den Transport vorgesehenen Verpackung nimmst.
Nur der nicht gewerbsmäßige Transport von deinem Besitz zur genehmigten Schießstätte in nicht schußbereitem und nicht zugriffsbereitem Zustand ist erlaubt.
Nur der nicht gewerbsmäßige Transport von deinem Besitz zur genehmigten Schießstätte in nicht schußbereitem und nicht zugriffsbereitem Zustand ist erlaubt.
Es gibt soweit ich weiß dafür ausgewiesene Gelände. Damit soll ausgeschlossen werden, dass Unbeteiligte in die Schusslinie geraten. Ein umzäuntes Privatgelände müsste aber auch reichen, falls ihr sicherstellen könnt, dass wirklich niemand herein kommt. In der Halle spielt sich das eigentlich nicht so gut,es sei denn, die ist extra dafür eingerichtet.
Also auf ein verlassenes Gelände würde ich nicht gehen. Bei Schwierigkeiten kommen gleich zwei Probleme auf einen zu. Erstens weiß man nicht wem das gehört und ob man ide Erlaubnis hat dort zu sein und zweitens stellt sich die Versicherungsfrage wenn ein Unfall passiert. Da würde ich die Halle vorziehen.
Was für eine gequirrlte Krümelkacke bekommt man denn hier zu lesen! Den beiden Schreiberlingen vor mir empfehle ich mal das Waffengesetz mit seinen Ausführungsbestimmungen. Müsste, könnte, sollte, würde sind Worte, die niemand benutzt, der sich auskennt.
Schafschaf20: ich muss nicht dafür sorgen dass niemand hereinkommt, ich muss dafür Sorge tragen, dass nichts hinauskommt! Von keiner Stelle des Parcours darf ein Paintball das Gelände verlassen.
herrundvonSchulte: Es ist für das Waffengesetz shitegal, wem das Gelände gehört, und es ist auch keine Frage einer Versicherung, es ist alleinig ein Problem mit dem Waffengesetz. Sobald ihr die Waffe aus dem Waffenkoffer nehmt, und ihr seid dabei nicht auf einer genehmigten Schießanlage, verstoßt ihr gegen dieses Gesetz. Ihr führt eine Schusswaffe, ohne im Besitz eines Waffenscheines zu sein, denn derjenige, der eine Schusswaffe außerhalb einer genehmigten Schießstätte in die Hand nimmt, führt diese Waffe.
Und das ist eine Straftat.
Schafschaf20: ich muss nicht dafür sorgen dass niemand hereinkommt, ich muss dafür Sorge tragen, dass nichts hinauskommt! Von keiner Stelle des Parcours darf ein Paintball das Gelände verlassen.
herrundvonSchulte: Es ist für das Waffengesetz shitegal, wem das Gelände gehört, und es ist auch keine Frage einer Versicherung, es ist alleinig ein Problem mit dem Waffengesetz. Sobald ihr die Waffe aus dem Waffenkoffer nehmt, und ihr seid dabei nicht auf einer genehmigten Schießanlage, verstoßt ihr gegen dieses Gesetz. Ihr führt eine Schusswaffe, ohne im Besitz eines Waffenscheines zu sein, denn derjenige, der eine Schusswaffe außerhalb einer genehmigten Schießstätte in die Hand nimmt, führt diese Waffe.
Und das ist eine Straftat.
Das Gelände muss befriedetes Besitztum sein und es muss gewährleistet sein, dass keine Unbeteiligten Personen durch die Bälle getroffen werden können. (Ein Paintball hat eine Geschwindigkeit von ca. 300 fps, das sind mehr als 300 km/h) Neben dem Unfallrisiko und dem Versicherungproblem gibt es hier noch ein ganz anderes Problem, das es zu beachten gilt! Paintball-Markierer sind zwar legal erhältlich, gegen Vorlage eines Alternachweises, juristisch gesehen fallen sie jedoch grundsätzlich unter das Waffengesetz! Sofern man sich dabei erwischen lässt auf einem Gelände Paintball zu spielen, auf dem es nicht gestattet ist, dann begeht man somit einen Verstoß gegen das Waffengestz!
@Carl Wulff: Super! Vielleicht schaust du mal auf den Text über dir! Dann hättest du dir den größten Teil deines Beitrages sparen können.
Und nein! Es geht nicht um ein befriedetes Besitztum. Das könnte eine alte Fabrikanlage ja sein. Nein! Es geht einzig und allein darum, ob es sich bei dem Gelände um eine genehmigte Schießstätte handelt, denn damit ist das unerlaubte Führen einer Schusswaffe und damit der Straftatbestand nach dem Waffengesetz erfüllt.
Das größte Problem bei solchen Fragen sind die Kommentare dieser Vollpfosten mit dem gefährlichen Halbwissen. Leider.
Und nein! Es geht nicht um ein befriedetes Besitztum. Das könnte eine alte Fabrikanlage ja sein. Nein! Es geht einzig und allein darum, ob es sich bei dem Gelände um eine genehmigte Schießstätte handelt, denn damit ist das unerlaubte Führen einer Schusswaffe und damit der Straftatbestand nach dem Waffengesetz erfüllt.
Das größte Problem bei solchen Fragen sind die Kommentare dieser Vollpfosten mit dem gefährlichen Halbwissen. Leider.