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Gast

Kann man als Verurteilter gerichtskostenbeihilfe bentragen?

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Antworten (2)
Opal
Im Nachhinen also nach Verurteilung denke ich nicht, bei einem neuem Verfahren schon. Das kann dir aber dein Rechtsanwalt sagen. Wirst ja wohl nicht ohne RA ins neue Verfahren gehen.
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Bester
Bei künftigen Straftaten und ohne Kohle ja, rückwirkend nicht.
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