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Constantinvonderwayne

Kann man auch als unausgebildete Kraft als Spielgruppenleiterin in Kinderhorts arbeiten?

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Anneliese Möller
Um beruflich auf fremde Kinder aufzupassen, braucht man zumindest eine Grundausbildung. Her werden dann alle rechtlichen Vorschriften im Umgang mit den Kindern erklärt sowie einige GRundregeln für den Umgang mit den KLeinen. Danach kann man sich dann auch als Aushilfe bewerben.
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