Antworten (11)
Grundsätzlich steht der Klageweg jedem offen. Dafür müsste man aber gerichtsfest beweisen können, dass die Bemerkung ungerechtfertigt ist. Das dürfte in der Praxis wohl nicht umsetzbar sein. So lange es nicht um ein Zeugnis geht, dass man für eine Bewerbung benötigt oder gar es sich um das Abschlusszeugnis handelt, würde ich das nicht so hoch hängen.
Dir hilft es nicht mehr, aber vielleicht den Nachgeborenen: Wenn man eine negative Zeugniseintragung vermeiden will, sollte man alles versuchen, es gar nicht erst dazu kommen zu lassen. Wer das hinterher anfechten will, muss schon verdammt gute Karten haben.
Schwachsinn. Die Negativbeurteilung eines Lehrers kann genauso gut das Ergebnis einer Fehleinschätzung, statt eines Fehlverhaltens sein. Ingenius hat in seinem Lehrer-Dasein bestimmt schon viele Fehleinschätzungen abgegeben. Das scheint an einer - zumindest zeitweisen - Wahrnehmungsstörung zu liegen. Bsp: Der Admin schrieb, die User wollen die Diskussion nur lesend verfolgen und haben die Emailbenachrichtigung deaktiviert. Ingenius kommentierte den Beitrag genau entgegengesetzt: Die User verfolgen die Diskussion nicht, sondern warten auf eine Emailbenachrichtigung. Er brüskierte sich über soviel verlogene Dreistigkeit.
Ja, das kannst Du. Wenn die gemachte Bemerkung, Deiner Meinung nach unberechtigt ist, kannst Du fordern das diese überprüft und gegebenenfalls gelöscht wird. Insbsondere betrifft das natürlich die Zeugnisse der letzten Jahrgänge, denn diese werden ja für deine weitere Zukunft, bezüglich Deiner zukünftigen Bewerbungen, benötigt.
Wenn im Arbeitszeugnis ein Bemerkung steht, die eindeutig besagt, dass der Arbeitnehmer unzuverlässig oder sonst irgendwie negativ aufgefallen ist, dann kann man die anfechten. Ein Zeugnis muss immer so formuliert sein, dass die Aufnahme einer neuen Arbeitsstelle nicht behindert wird. Gegen Zeugnissprache kann man aber meist nichts ztun.
Da fragt man sich doch, warum man ein "Zeugnis" ausstellen soll wenn man eh nicht seine ehrliche Meinung sagen darf - selbst wenn diese korrekt ist.
Aber grundsätzlich: Man kann anfechten.
Allerdings muss - um mit der Anfechtung Erfolg zu haben - nachgewiesen werden, dass die Bemerkung bzw. mit der damit ausgedrückten Wertung objektiv falsch war/ist.
Und da es sich bei Zeugnissen stets auch um subjektive Bewertungen des Wertenden handelt fällt das in den allermeisten Fällen schwer ....
Eine "kluge" Führungskraft führt nämlich bei offensichtlich auftretenden Mißständen Buch darüber. Ist stets angeraten, auch für eventuell nötige Disziplinarmaßnahmen während des Arbeitsverhältnisses.
Allerdings muss - um mit der Anfechtung Erfolg zu haben - nachgewiesen werden, dass die Bemerkung bzw. mit der damit ausgedrückten Wertung objektiv falsch war/ist.
Und da es sich bei Zeugnissen stets auch um subjektive Bewertungen des Wertenden handelt fällt das in den allermeisten Fällen schwer ....
Eine "kluge" Führungskraft führt nämlich bei offensichtlich auftretenden Mißständen Buch darüber. Ist stets angeraten, auch für eventuell nötige Disziplinarmaßnahmen während des Arbeitsverhältnisses.
Wenn man tatsächlich der Meinung ist, dass eine Zeugnisnote ungerechtfertigt erteilt wurde, dann kann man dagegen Einspruch erheben. Allerdings ist man als Eltern oft nicht objektiv und deshalb ist es ratsam vorher auch andere Lehrer nach ihrer Meinung zu befragen!