Frage stellen
Gast

Kann man gegen die EQV rechtlich vorgehen?

Wir sind eine Familie mit einem 5jährigem Kind und wohnen in Deutschland.
Der eine Teil der Großeltern sowie die Tante und die Cousine wohnen in Tirol.
Aufgrund der derzeitigen Maßnahmen ist es uns nicht möglich, die Verwandtschaft zu besuchen, ohne nach der Rückkehr nach Deutschland in Quarantäne gehen zu müssen.
Aber haben nicht sowohl Enkel als auch Großeltern ein Recht darauf, sich zu sehen?
Kann man dagegen etwas tun?
Es geht ja nur um einen Besuch von 48 Stunden!!!!
Hat jemand einen Rat? Muss ich mir das wirklich gefallen lassen? Mein Arbeitgeber muss immerhin die Quarantäne nicht akzeptieren.
Frage beantworten Frage Nummer 3000262395 Frage melden

Antworten (2)
Skorti
Natürlich muss dein Arbeitgeber die Quarantäne akzeptieren, wenn du in Quarantäne musst. Es muss dich nur nicht bezahlen, wenn du die Quarantäne bewusst in Kauf nimmst.
Ich habe ja keine Ahnung, wo in Deutschland du wohnst und wie ihr nach Tirol kommen wollt. Ich gehe mal von einem eigenen Wagen aus. Dies bedeutet wahrscheinlich mehrere Tankstopps, ggf. zwischendurch für den 5-jährigen Zusatzstopps auf Hin und Rückweg, dabei würde es sicher jedes Mal zu überflüssigen Kontakten kommen. Dies gilt für Hin- und Rückreise.
48 Stunden Aufenthalt, bedeutet sicher zusätzliche Kontakte mit Großeltern, Tante, Cousine UND Nachbarn etc.
Naja, du kannst dagegen Klagen. Bei Erfolg sitzt du dann in 10 Jahren mit deinem Kind am Tisch und siehst dir Fotos von diesem Besuch an und sagst: "Ach kuck mal, das war damals, als du die Oma mit Corona angesteckt hast. Naja, hat sie ja nicht überlebt, aber schee wars."
Melden
ingSND
Um die Frage zu beantworten:
Nein, die Großeltern haben kein Recht darauf, ihr Enkelkind zu sehen.
Nein, das Enkelkind hat kein Recht darauf, seine Großeltern zu sehen.
Ja, Du musst Dir das gefallen lassen.

Tröste Dich mit dem Gedanken, dass dieser Zustand in einem halben Jahr für Dich vorbei ist.
Es gibt Tausende von ausländischen Familienvätern, denen dauerhaft die Einreise nach D verwehrt bleibt, obwohl ihr Kind hier lebt ...
Melden