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Es geht mit Tricks. Z.B. Dinge aus dem Immobilienkaufvertrag heraus nehmen. Wenn du ein gebrauchtes Haus kaufst und der Preis 300000 beträgt, kannst du einen privatschriftlichen Vertrag über Kücheneinrichtung und Gartengeräte usw. zu 30.000 abschließen und den Immovertrag über 270000. Dann zahlst du auf die 30 keine GrErwSt. Übertreibe aber nicht, sonst riskierst du, dass der Verkäufer den Vertrag für nichtig erklärt, falls er einen Käufer hat, der ihm mehr Geld bietet. Die GrErwSt. beträgt 3,5%. Schätze dein Risiko ein.
Generell ist diese Steuer schon festgesetzt und beträgt je nach Bundesland 3,5% bzw. 4,5%. Wenn Möbel mitgekauft werden, sind die Kosten hierfür vom Kaufpreis für die Immobilie bei der Berechnung der Grunderwerbsteuer abzuziehen. In bestimmten Fällen ist auch weniger zu entrichten, wenn zunächst nur das Grundstück erworben und die Immobilie später gebaut wird.
Die ist festgesetzt und beträgt im Moment 3,5%. Soweit ich weiß kann man die nicht reduzieren, sie basiert aber auf der sogenannten Bemessungsgrundlage, und die kann sich von Bundesland zu Bundesland unterscheiden. Wenn Du also beispielsweise ein Grundstück kaufst, um darauf ein Haus zu bauen kann es sein, das nur das Grundstück und nicht das Haus besteuert wird...
Wenn Grundstücke innerhalb der Famille gehandelt werden - und das komtm schließlich sehr oft vor - fällt keine Steuer an, nicht einmal bei einer Schenkung. Auch kannst du die Steuer verringern, wenn auf dem Grundstück ein Neubau steht, den du direkt vom Bauträger kaufst.
Man könnte das Grundstück in eine GmbH einbringen und dann die GmbH verkaufen, der das Grundstück dann ja gehört. Da der Eigentümer (die GmbH) nicht wechselt, sondern nur der Eigentümer der GmbH, dürfte keine Grundwerwerbssteuer anfallen (im Grundbuch ändert sich ja nichts!). Allerdings müssen Gewinne aus einem eventuellen Weiterverkauf (sonst gilt eine 10-Jahres-Frist) als Gewinn der GmbH versteuert werden.
Mobiliar (Einbauküche usw.) muss auch nicht versteuert werden. Allerdings schauen die Finanzämter hier inzwischen genauer hin. Die 20 Jahre alte 08/15-Einbauküche zum Neuwert ansetzen, wird nicht funktionieren.
Mobiliar (Einbauküche usw.) muss auch nicht versteuert werden. Allerdings schauen die Finanzämter hier inzwischen genauer hin. Die 20 Jahre alte 08/15-Einbauküche zum Neuwert ansetzen, wird nicht funktionieren.