mongopapa
Kann man Kommunen für Glatteisunfälle haftbar machen?
In unserer Stadt werden bei Schnee und Eis nur die Hauptverkehrsstraßen geräumt oder abgestreut, in Wohngebieten sind die Straßen spiegelglatt, so dass das Autofahren reine Glücksache, Fahrradfahren fast unmöglich ist und Senioren sich gar nicht mehr aus dem Haus trauen (was auch "gesünder" für sie ist. Gibt es aktuelle Gerichtsurteile, wo die Kommunen für Schäden haftbar gemacht wurden?
Antworten (2)
In der Praxis ist das ganz einfach: streust du deinen eigenen Gehweg als Hausbesitzer nicht, bist du dran, im Schadensfall. Kommunen streuen oft , was das Zeug hält,aber können nicht immer den Witterungsbedingungen nachkommen.
Ob man unbedingt die paar Schneetage im Jahr Fahrrad fahren muß, oder mal den Bus nimmt ist jedem selbst überlassen. Eine gewisse klammheimliche Freude hatte ich jedoch, als sich gestern ein Rennradfahrer auf vereistem Feldweg auf die Schnautze legte
Ob man unbedingt die paar Schneetage im Jahr Fahrrad fahren muß, oder mal den Bus nimmt ist jedem selbst überlassen. Eine gewisse klammheimliche Freude hatte ich jedoch, als sich gestern ein Rennradfahrer auf vereistem Feldweg auf die Schnautze legte
Beim Autofahren muss jeder seinen Fahrstil der Witterung anpassen. Bist also selbst dafür verantwortlich.
Zu den Fußgängern -> die Hausbesitzer / Grundeigentümer sind für das Räumen der Gehsteige verantwortlich. Gibts keinen Gehweg, ist die halbe Straßenbreite zu räumen. Bei uns jedenfalls in der Gemeinde.
Zu den Fußgängern -> die Hausbesitzer / Grundeigentümer sind für das Räumen der Gehsteige verantwortlich. Gibts keinen Gehweg, ist die halbe Straßenbreite zu räumen. Bei uns jedenfalls in der Gemeinde.