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Meikel38

Kann man mit den Kindergartenkosten steuerlich irgendetwas machen?

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Antworten (4)
DasHoernchen
Was willst Du damit denn machen?
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eugenecTT
Unter bestimmten Bedingungen kann man die Kosten für die Kinderbetreuung von der Steuer absetzen. Der Höchstbetrag liegt jährlich bei Euro 5.000,00. Die Möglichkeit der Absetzung als Sonderausgaben gibt es erst seit wenigen Jahren. Ebenfalls ist es gleichgültig, ob die Kosten für einen Kindergarten, eine Tagesmutter oder ein Au-pair-Mädchen sind. Generell sind Kosten für die Betreuung des Kindes abzugsfähig.
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marmitz_ka
Ja, da die Kosten der Betreuung nötig sind um einer Arbeit nach zugehen sind diese in vollem Umfang bis zur Höchstgrenze,steuerlich als Werbungskosten zu deklarieren.Können also abgesetzt werden. Ab dem Jahr 2012 entfällt sogar die Regelung, das die Eltern arbeiten müssen. Daher kann jeder die Erstattung bzw. Absetzbarkeit geltend machen.
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wolf_39
Kindergartenkosten kann man seit 2006 steuerlich absetzen. Absetzbar sind bi szu zwei Drittel bei einem maximalen Betrag von 4000 Euro pro Jahr und Kind. Dies gilt auch für andere Arten der Kinderbetreuung wie zum Beispiel Kinderhort, Tagesstätte oder Kinderkrippe. Auch die Betreuung in der eigenen Wohnung durch zum Beispiel Au Pair oder Babysitter ist so absetzbar.
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