Hermannese23
Kann man noch irgendetwas machen, wenn der Sparerfreibetrag ausgeschöpft ist? Kennt ihr da Tricks?
Antworten (4)
Bist Du etwa noch mit Deiner 2008er-Steuererklärung beschäftigt? Seit 2009 gibt es den Sparerfreibetrag nämlich nicht mehr.
Leider gibt es für Laien nicht mehr sov iele Tricks,sie können aber z.B über eine Riesterrente einen höheren Betrag ansparen und werden dafür auch noch mit Zuschüssen zum Sparen belohnt.Oder sie überführen Ihr Geld in beständige Sachwerte und können danach wieder neu ansparen,leider gibt es ansonsten kaum Möglichkeiten.
Für kurzfristige und mittelfristige Anlagen sind beispielsweise einige Geldmarktfonds (allerdings nur ohne Ausgabeaufschlag) zum Parken der Anlagen geeignet, für langfristige Anlagen eignen sich diese aufgrund der Versteuerung allerdings weniger. In diesem Falle wären zum Beispiel offene Immobilienfonds ratsam, da beim Kurs der Immobilienfonds ein fast linearer Anstieg zu verzeichnen ist.
Da gibt es leider keine "Tricks", der Sparerfreibetrag ist leider vom Gesetzgeber
eindeutig geregelt und nicht irgendwie "erweiterbar".
Man kann aber die Zinseinkünfte "verlagern" wenn man z.B. verheiratet ist oder
Kinder hat.
Das Sparvermögen auf alle Familienmitglieder aufteilen, denn jeder hat seinen eigenen, persönlichen Anspruch auf einen Sparerfreibetrag.
Sinnvoll ist das z.B. bei Kindern, die sonst keine eigenen Einkünfte haben.
Kinder werden nicht mit den Eltern gemeinsam versteuert, sondern müssen eine
eigene Steuererklärung abgeben, wenn sie steuerpflichtige Einkünfte haben.
Einkünfte bei Einzelpersonen sind bis zu ca. 8000 EURO im Jahr steuerfrei.
So dürfen die Kinder sogar ihren Sparerfreibetrag überschreiten, und dann
trotzdem die von der Bank einbehaltene Steuer zurück bekommen.
eindeutig geregelt und nicht irgendwie "erweiterbar".
Man kann aber die Zinseinkünfte "verlagern" wenn man z.B. verheiratet ist oder
Kinder hat.
Das Sparvermögen auf alle Familienmitglieder aufteilen, denn jeder hat seinen eigenen, persönlichen Anspruch auf einen Sparerfreibetrag.
Sinnvoll ist das z.B. bei Kindern, die sonst keine eigenen Einkünfte haben.
Kinder werden nicht mit den Eltern gemeinsam versteuert, sondern müssen eine
eigene Steuererklärung abgeben, wenn sie steuerpflichtige Einkünfte haben.
Einkünfte bei Einzelpersonen sind bis zu ca. 8000 EURO im Jahr steuerfrei.
So dürfen die Kinder sogar ihren Sparerfreibetrag überschreiten, und dann
trotzdem die von der Bank einbehaltene Steuer zurück bekommen.