Antworten (5)
Natürlich kannst du dich auch nebenberuflich selbständig machen, genauso wie du einen Nebenjob machen darfst. So weit ich weiß, brauchst du dazu aber die Zustimmung des Chefs. Und du musst dich beim Finanzamt melden. Einen Gewerbeschein brauchst du auch und du musst eine Steuererklärung machen.
In manchen Berufen kannst du auch ohne Gewerbeschein nebenberuflich selbständig tätig werden, und zwar in den meisten kreativen Berufen, also als Schriftsteller, Journalist, Redakteur oder Künstler, da bist du dann Freiberufler. Aber auch das musst du beim Finanzamt melden und bekommst dann eine Steuernummer zugeteilt.
Es sind aber verhältnismäßig wenige Jobs, in denen man nebenberuflich selbständig arbeiten kann, ohne ein Gewerbe anzumelden, für die meisten Tätigkeiten braucht man einen Gewerbeschein. Sobald man etwas verkauft oder handwerkliche Dienstleistungen erbringt, kommt man nicht darum herum. Man kann auch beim Finanzamt nachfragen, wenn man unsicher ist, die helfen im Zweifelsfalls gerne weiter.
Das mit der Zustimmung Deines Chefs ist so eine Sache:
Kein Chef der Welt kann Dir verbieten, in Deiner Freizeit auch etwas hinzuzuverdienen, abgesehen von zwei Faktoren:
Du vernachlässigst Deine vertraglichen Pflichten Deinem Chef gegenüber, weil Du unausgeschlafen oder ansonsten nicht mehr ganz bei der Sache bist.
Du trittst in Konkurrenz zu Deinem Geschäft, weil die geschäftlichen Interessen Deines Chefs sich mit den Deinigen überschneiden.
In beiden Fällen ist Dein Chef berechtigt, ein Veto einzulegen, oder Dich im schlimmsten Fall sogar zu entlassen.
Kein Chef der Welt kann Dir verbieten, in Deiner Freizeit auch etwas hinzuzuverdienen, abgesehen von zwei Faktoren:
Du vernachlässigst Deine vertraglichen Pflichten Deinem Chef gegenüber, weil Du unausgeschlafen oder ansonsten nicht mehr ganz bei der Sache bist.
Du trittst in Konkurrenz zu Deinem Geschäft, weil die geschäftlichen Interessen Deines Chefs sich mit den Deinigen überschneiden.
In beiden Fällen ist Dein Chef berechtigt, ein Veto einzulegen, oder Dich im schlimmsten Fall sogar zu entlassen.
So eindeutig, wie wagner lea... dies darstellt, ist das nicht. Es ist sicherer, sich in jedem Falle die schriftliche Einverständnis des Arbeitgebers einzuholen. Selbständig machen heißt nämlich nicht, einmal etwas nebenher zu machen, sondern ständig einen "zweiten" Beruf zu haben. Schauen Sie auch mal in Ihren Anstellungs-/Arbeitsvertrag hinein.