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JacowaXY

Kann man sich rechtlich gegen ein Vollstreckungsverfahren wehren?

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Antworten (6)
Ingenius
Man kann sich rechtlich gegen Vieles wehren. Aber wenn das Vollstreckungsverfahren gerechtfertigt ist, verursacht der Widerspruch nur unnütze Kosten, die man sich sparen könnte. Oder die man der Allgemeinheit ersparen könnte.
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antwortomat
Ist wohl 'n bisschen spät danach zu fragen, wenn es eingeleitet wurde. Man sollte spätestens nach Eingang des Mahnbescheides wach werden.
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Flugmeissel
Einstellung der Zwangsvollstreckung beim zuständigen Vollstreckungsgericht beantragen.
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Michael Krause
Wird vollstreckt, können Sie bei privaten Gläubigern beim Gerichtsvollzieher Widerspruch erheben und sich auf eine unbillige Härte berufen. Dann entscheidet das Gericht. Gegen den ablehenden Beschluss gibt es noch die Beschwerde. Das Gesetz gibt Ihnen zusätzlich das Recht, die Schuld auf sechs Monate aufzuteilen. Sie müssen glaubhaft machen, dass Sie zahlungsfähig sind.
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MoMei7000
Die wichtigsten Vollstreckungsrechtsbehelfe sind die Vollstreckungserinnerung, die sofortige Beschwerde (beide rügen formale Fehler) sowie die Drittwiderspruchsklage, die Klage auf vorzugsweise Befriedigung und die Vollstreckungsabwehrklage (alle drei betreffen Mängel im Vollstreckungsgrund oder -Gegenstand).
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Anneliese Möller
Man sollte auf jeden Fall mit einem Anwalt sprechen, schon bevor es so weit kommt, das etwas vollstreckt werden soll. Wenn du ohne Anwalt schon in der entsprechenden Situation bist, dann konsultiere sofort einen, bei Geldmangel wird der vom Staat bezahlt. Allein kommst du da nciht raus.
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