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Gast

kann man von einer bereits geblaubigten Zeugniskopie weitere bgelaubigte Kopien anfertigen lassen?(wenn man das Original nicht mehr hat)

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Antworten (2)
bh_roth
Ja, denn die beglaubigte Kopie ist rechtlich wirksam wie das Original
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Behrjoe
Man hat häufig eine beglaubigte Kopie, wenn man der Original nicht mehr hat (hatte). Also ist die ja gültig! Kopien ohne Stempel kannst DU ja 100te machen (lassen)!
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