Kann man wieder gesetzlich krankenversichert nach Rueckkehr aus dem aUSLAND werdeN?
Kann man in die gesetzliche Krankenversicherung zurückkehren, wenn man längere Zeit im Ausland war
und während dieser Zeit nicht in Deutschland gemeldet war, also auch nicht in Dtl. krankenversichert war?
und während dieser Zeit nicht in Deutschland gemeldet war, also auch nicht in Dtl. krankenversichert war?