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Patienten steht grundsätzlich das Einsichtsrecht in Krankenunterlagen zu. Dabei muss der Arzt allerdings nicht die Originaldokumente ausgeben, sondern kann - unter Umständen auch kostenpflichtig - Kopien erstellen. Weil sich Röntgenaufnahmen nur schwer kopieren lassen, kann der Arzt diese ausleihen. Befunde können allerdings verweigert werden, wenn die Einsicht den Patienten gesundheitlich schädigen könnte.
Der Hausarzt ist verpflichtet Einsicht in die Befunde zu geben und sollte diese auch ausreichend und ausführlich erklären. Jedoch, soweit es mir bekannt ist, ist der Arzt nicht verpflichtet, diese Ergebnisse auch dem Patienten auszuhändigen. Vielleicht kann er aber durch ein freundliches Nachfragen und einem Gespräch doch noch umgestimmt werden.
Das darf er auf keinen Fall, die sind sozusagen Dein Eigentum. Das gilt übrigens auch für Röntgenaufnahmen, die sind Eigentum des Patienten. Und Original oder Kopie? Habt Ihr mal so einen Zettel gesehen, der da vom Labor kommt? Das ist nicht der Rede wert. Wenn er also etwas nicht rausrückt sofort zu Kasse gehen und anfordern. Das ist eine grobe Verletzung der Patientenrechte.
Dem Arzt obliegt die Pflicht zur Gewährung von Einsicht in die Krankenunterlagen. Dies wurde im November 2004 erneut vom Bundesverfassungsgericht (AZ: 1 BvR 2315/04) bestätigt. Einschränkungen hierbei bestehen vorwiegend bei persönlichen Anmerkungen des Arztes sowie Befunde aus psychotherapeutischer Behandlung. Der Arzt kann jedoch eine Gebühr für das Kopieren der Befunde erheben.