Kann mein Vermieter mich ohne Genehmigung Filmen?
Hallo ich Wohne in einem 2 Familien Haus neben mir meine Vermieter, Sie haben eine Kamera auf ihrer Hausseite eine Kamera angebracht. Ohne mich zu fragen. Sie sagten mir Sie ist aus jetzt habe ich aber gestern festgestellt das sie an ist. Und meine Vermieter sind nicht da und die Kamera an. Was kann ich tun?
Antworten (7)
Wenn die Kamera lediglich den Zugang zum Haus des Vermieters filmt, ist das legal.
Allerdings zeigen Kameras NICHT an, wenn sie eingeschaltet sind; anzeigende Kameras sind Dummies.
Allerdings zeigen Kameras NICHT an, wenn sie eingeschaltet sind; anzeigende Kameras sind Dummies.
Die Frage ist schnell beantwortet: Du siehst doch, dass er das kann. Das ist doch ganz einfach. Ob das legal ist, steht auf einen anderen Blatt. Aber das war ja nicht deine Frage. Ich weiß nicht, was du in der Lage bist zu tun. Ich fände Möglichkeiten, diese Kamera aus größerer Entfernung auszuknipsen.
Dabei stellt sich mir die Frage, wie du festgestellt hast, dass die Kamera aufzeichnet?
Dabei stellt sich mir die Frage, wie du festgestellt hast, dass die Kamera aufzeichnet?
bh, es geht in dieser Frage eigentlich nicht darum, ob aufgezeichnet wird sondern darum was rechtlich (§ 6b BDSG) zulässig ist.
Solange die Videoüberwachung sich NICHT auf den öffentlichen Raum erstreckt ist sie zulässig.
Die entsprechende Entscheidung des EuGH (C-212/13) aus dem Dezember 2014 ist da eigentlich eindeutig; sie wird allerdings oft falsch dargestellt.
Eine recht gute Darstellung des Zusammenhanges ist hier zu finden:
http://www.internet-law.de/2014/12/wann-ist-eine-private-videoueberwachung-zulaessig.html
Solange die Videoüberwachung sich NICHT auf den öffentlichen Raum erstreckt ist sie zulässig.
Die entsprechende Entscheidung des EuGH (C-212/13) aus dem Dezember 2014 ist da eigentlich eindeutig; sie wird allerdings oft falsch dargestellt.
Eine recht gute Darstellung des Zusammenhanges ist hier zu finden:
http://www.internet-law.de/2014/12/wann-ist-eine-private-videoueberwachung-zulaessig.html
Nein, kann er nicht.
Und SQF hat nur teilweise Recht, da wir hier im Privatbereich sind.
Ist nur ansatzweise die Chance da, dass der Fragesteller aufgezeichnet werden KÖNNTEN, z. b da man sich einen Zugangsweg teilt, ist dies nicht erlaubt.
Noch nicht mal Kameraatrappe!
Gibt es genug Gerichtsentscheidungen zu.
Einfach bei der zuständigen Datenschutzbehörde des Landes anrufen. Geht auch anonym ...
Und SQF hat nur teilweise Recht, da wir hier im Privatbereich sind.
Ist nur ansatzweise die Chance da, dass der Fragesteller aufgezeichnet werden KÖNNTEN, z. b da man sich einen Zugangsweg teilt, ist dies nicht erlaubt.
Noch nicht mal Kameraatrappe!
Gibt es genug Gerichtsentscheidungen zu.
Einfach bei der zuständigen Datenschutzbehörde des Landes anrufen. Geht auch anonym ...
@loyal: kann er natürlich! Ein gemeinsamer Gebäudezugang wäre im Sinne des BDSG öffentlicher Raum.
Sollte der Vermieter allerdings einen separaten Hauszugang haben, so kann er selbstverständlich diesen überwachen.
Sollte der Vermieter allerdings einen separaten Hauszugang haben, so kann er selbstverständlich diesen überwachen.
So gesehen hast du natürlich Recht.
Auf die Grundstücksinnenseite kann ich natürlich filmen.
Habe ich Bedenken welches Umfeld die Kamera tatsächlich aufnimmt. .. Könnte ja auch ne Kugelkamera sein .. . Könnte ich trotzdem jederzeit an den Landesdatenschutzbeauftragten wenden . ..
Auf die Grundstücksinnenseite kann ich natürlich filmen.
Habe ich Bedenken welches Umfeld die Kamera tatsächlich aufnimmt. .. Könnte ja auch ne Kugelkamera sein .. . Könnte ich trotzdem jederzeit an den Landesdatenschutzbeauftragten wenden . ..