Julia09
Kann mein Vermieter mir wirklich verbieten, einen Balkongeländerschutz anzubringen?
Hallo,
in meinem Mietvertrag steht, dass ich keinen wie auch immer gearteten Sichtschutz an mein Balkongeländer anbringen darf. Nun wohne ich im 1. Stock und hätte an dem Gitter schon gern Bastmatten o. ä. - kann ich mich darüber hinwegsetzen? Alles, was man im Netz dazu lesen kann, ist sehr zweideutig - gibt es überhaupt eine klare Rechtschrechung? Was kann mir schlimmstenfalls passieren?
in meinem Mietvertrag steht, dass ich keinen wie auch immer gearteten Sichtschutz an mein Balkongeländer anbringen darf. Nun wohne ich im 1. Stock und hätte an dem Gitter schon gern Bastmatten o. ä. - kann ich mich darüber hinwegsetzen? Alles, was man im Netz dazu lesen kann, ist sehr zweideutig - gibt es überhaupt eine klare Rechtschrechung? Was kann mir schlimmstenfalls passieren?
Antworten (3)
Rechtslage ist hier eindeutig: alles was Änderungen außerhalb der Wohnung betrifft bedarf der Genehmigung des Eigentümers.
Ixch würde hier mit ihm reden, kann mir nicht vorstellen dass er gegen einen Farbneutralen Sichtschutz etwas haben könnte. Aber ein rechtsanspruch besteht nicht.
Ixch würde hier mit ihm reden, kann mir nicht vorstellen dass er gegen einen Farbneutralen Sichtschutz etwas haben könnte. Aber ein rechtsanspruch besteht nicht.
Du darfst zwar nichts am Gitter anbringen, aber Du kannst vielleicht auf dem Balkon etwas sehr dicht am Gitter aufstellen, was den Durchblick erschwert.
Mir ist nicht ganz klar um was es Dir geht!
Suchst Du hier nach einer Legimation für einen Vertragsbruch?
Dir war doch bestimmt auch bewusst als Du Dich vertraglich gebunden hast keinen Sichtschutz anzubringen, dass die Wohnung im ersten Stock liegt, oder?
Suchst Du hier nach einer Legimation für einen Vertragsbruch?
Dir war doch bestimmt auch bewusst als Du Dich vertraglich gebunden hast keinen Sichtschutz anzubringen, dass die Wohnung im ersten Stock liegt, oder?