Viktor Long
Kann mich mein Vermieter bei einer Überschwemmung verantwortlich machen nur weil ich keinen Wasserstopp habe?
Antworten (7)
Mir wurde das beim Kauf meiner Waschmaschine auch erzählt. Von anderen weiß ich aber,das sogar die Versicherung kein Problem damit hatte. Wichtig ist ohne diese Technik aber: Niemals die WAschmaschine unbeaufsichtigt laufen lassen, das kann dann echt Probleme machen.
Grundsätzlich solltest du eine Versicherung gegen solche Ereignisse abschließen. Da gibst du den ganzen Sachverhalt der Versicherung und hast selbst nichts mehr damit am Hut.
Natürlich. Ein solches Ereignis fällt entweder in die Hausratversicherung oder in die Haftplichtversicherung. Dagegen muss man sich schützen, weil bei Schaden i. d. R. nach dem Verursacherprinzip gehandelt wird. Sie sind also selbst verantwortlich für alles, was passiert.
Der Vermieter kann dich selbstverständlich für einen von dir verursachten Schaden zur Verantwortung ziehen. Wenn ich deinen Laptop vom Tisch schubse, kannst du von mir ja auch Ersatz des von mir zu verantwortenden Schadens verlangen. Eine andere Frage ist, ob ich statt den Laptop aus eigener Tasche zu ersetzen, eine Versicherung habe, die einspringt und das Begleichen des Schadens übernimmt. Aber dir als Geschädigtem wird es erstmal egal sein, woher die Kohle kommt. So ist es bei deinem Vermieter und der Überschwemmung auch: Er hat erstmal ein Interesse daran, dass der Schaden behoben wird, und ob du das zahlst oder deine Versicherung ist im schnuppe.
da gilt das verursacherprinzip - derjenige, der den schaden verursacht, wird dafür dann auch haftbar gemacht. wenn du aber eine hausratsversicherung hast, sind solche wasserschäden, z. b. durch defekte waschmaschinen, eigentlich abgesichert. gucke mal in deinen versicherungsvertrag.
Es könnte natürlich sein, dass die Gebäudeversicherung des Vermieters den Schaden reguliert, insofern der gegen Leitungswasserschäden versichert ist. Wenn Mietnebenkosten, zu denen die Gebäudeversicherung gehört, auf die Mieter umgelegt werden, entstehen auch Rechte daran.