Frage stellen
Nico Sommer

Kann mich mein Vermieter zwingen, Kabelfernsehen anzumelden? Mir reicht das DVB-T Angebot vollkommen. Was soll ich tun?

Frage beantworten Frage Nummer 37162 Frage melden

Antworten (5)
bh_roth
Ich bin zwar nicht Mieter, aber in einem Mehrfamilienhaus habe ich eine Eigentumswohnung. Diese wird versorgt mit Kabelfernsehen. Kurz nach dem Kauf kam dann auch die Rechnung vom Kabelbetreiber. Der Rechnung habe ich widersprochen und die Firma aufgefordert, den Kabelanschluss stillzulegen, weil ich kein Interesse an der Kabelversorgung hatte. Danach hatte ich Ruhe. Meines Wissens kann man nicht zu einem Kabelanschluss gezwungen werden, auch nicht als Mieter.
Melden
TischLampe84
Ob Ihr Vermieter Sie zwingen kann, Kabelfernsehen anzumelden, hängt von Ihrem Mietvertrag ab. Sofern Sie sich in diesem dazu verpflichtet haben, für das Kabelfernsehen und dessen Kosten aufzukommen, müssen Sie diese auch zahlen, selbst wenn Ihnen eine andere Art Fernseh zu gucken besser gefällt.
Melden
viktorg0138
Der Vermieter kann einen nicht zwingen, sich nachträglich einen Kabel-Anschluss legen zu lassen. Er kann die Nutzung von Außenantennen untersagen, was manchmal faktisch einen Satelliten- und DVB-T-Empfang unmöglich macht. Er darf jedoch nicht in die spätere Wahlfreiheit des Mieters eingreifen. Vor der Unterzeichnung des Mietvertrags kann ein Rahmenvertrag geschlossen werden, dass sich alle Mieter an der Nutzung und Bezahlung eines gemeinsamen Kabelanschlusses beteiligen. Dies ist jedoch eine absolute Ausnahme und nicht verpflichtend.
Melden
Oberguru
Der Vermieter darf aber für alle Parteien einen Mehrparteienanschluss beantragen und die Kosten auf die Nebenkosten umschlagen. Dagegen kann man sich nicht wehren, auch nicht wenn man gar kein Kabel will oder nutzt.
Melden
Kai Schmid
In Miethäusern wird in der Regel eine Gemeinschaftsanlage installiert. Die meisten Mieter freuen sich sogar, wenn sie endlich Kabelfernsehen bekommen, da viele Vermieter sich immer noch weigern, die Kosten für den Netzanbieter und die Gerätschaften zu übernehmen. Andererseits kann man als Mieter nicht gezwungen werden, sich dem Kabel anzuschließen. Ist allerdings die Mehrheit der Mieter mit der Maßnahme einverstanden, so hat man trotzdem die umgelegten Kosten mitzutragen, egal ob man dann weiterhin mittels DVB-T weiterhin Fernsehen schaut oder nicht.
Melden