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Der größte Unterschied ist wohl, dass beim Neuwagen die Garantie für die ersten Jahre inbegriffen ist, während Sie sie bei einem gebrauchten Auto gegen eine zusätzliche Summe extra dazukaufen müssen. Es ist übrigens so, dass der Händler bei Gebrauchtwagen neuerdings ohnehin mindestens ein Jahr Garantie geben muss, damit man nach dem Kauf kein blaues Wunder hat.
Sinn dieser Gewährleistung ist es, dass der Käufer des Fahrzeuges sicher gehen kann, dass sein Auto auch fahrtüchtig ist. Darum sind Gebrauchtwagenhändler seit ein paar Jahren verpflichtet, eine Gebrauchtwagengarantie anzubieten, wenn man ein Auto kauft. Dieser Service zahlt Ihnen dann für ein Jahr oder länger, je nach Vereinbarung, entstehende Reparaturkosten an Ihrem Auto.
Was ganz wichtig zu wissen ist: Auch wenn Sie so eine Garantie nicht zusätzlich dazu kaufen, ist der Händler verpflichtet, bei Problemen einzutreten. Gesetzlich heißt das "Pflicht zur Nachbesserung", wenn innerhalb eines Jahres nach Kauf Probleme beim Auto auftreten. Sie müssen sich diese zusätzliche Gebrauchtwagengarantie also nicht unbedingt dazukaufen, damit dieses Gesetz Gültigkeit hat.