Marwin Albrecht
Kann mir jemand sagen, welche legalen Möglichkeiten ich habe, eine Umsatzsteuer Erstattung zu bekommen?
Antworten (4)
Sind Sie Unternehmer? Dann haben Sie doch garantiert einen Steuerberater. Den sollten Sie kontaktieren. Als Kurzfassung: eingenommene Umsatzsteuer abzüglich gezahlte Vorsteuer ergibt Umsatzsteuerschlusszahlung oder Erstattung. Wenn Sie Privatperson sind gibt es keine Umsatz- oder Vorsteuer.
a) im EU-Ausland wohnen (z.B. Schweiz) - dann gibt es die deutsche Umsatzsteuer zurück. Dafür muss dann die niedrigere Schweizer Einfuhrumsatzsteuer bezahlt werden.
b) Ein umsatzsteuerpflichtiges Unternehmen haben. Bei Veräusserung oder Privatentnahme ist dann aber wieder Umsatzsteuer fällig.
b) Ein umsatzsteuerpflichtiges Unternehmen haben. Bei Veräusserung oder Privatentnahme ist dann aber wieder Umsatzsteuer fällig.
Das ist dann eine Möglichkeit für dich, wenn die Vorsteuer, die du gezahlt hast, höher ist als die tatsächlich anfallende Mehrwertsteuer. - Überleg es dir also. Hier könntest du dich noch recht einfach weitergehend informieren: www.steuerliches-info-center.de.