Kann mir mein Anteil vom Erbe mit einem Teilerbschein ausgezahlt werden?
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Antworten (3)
Unsere Fachanwälte für Erbschaftsrecht sind leider alle gerade mit einer Revision vor dem Bundesgerichtshof beschäftigt.
Such dir doch für die Antwort auf diese Frage einen Anwalt vor Ort oder besuche einen Lehrgang für den Einsatz einer Suchmaschine.
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wer lesen kann, kann auch google......
https://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/erbschaft/gemeinschaftlicher-erbschein.html
zuende lesen hilft die Antwort ist nicht ohne Zustimmung der anderten Erben. Viel Spass beim Familienstress.
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