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Gast

Kassenbuch

Wir sind ein neugegründeter gemeinnütziger Verein.
Muss man Einnahmen aus Mitgliedsbeiträge, Verkauf von Merchandising Artikel...und andererseits Spendeneinnahmen extra verbuchen?? Wir haben als Ausgaben nur den Einkauf der Merchandising Artikel und Büromaterial, keine Personalkosten etc.
Frage beantworten Frage Nummer 3000264802 Frage melden

Antworten (4)
dschinn
Hört Hört!

Als gemeinnützige Verein unterliegt ihr doch eh einer detaillierteren Aufzeichnungspflicht und müsst viele zusätzliche Belege liefern um eure Gemeinnützigkeit nicht zu verlieren.....
Wenn ihr jetzat schon drüber nachdenkt, nicht mal ein einfaches Kassenbuch sauber zu führen...

... dann mal gute Nacht!
Ist das eine Fakefrage?
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Skorti
Hey! Ein Verein, der anscheinend sofort mit Gemeinnützigkeit gegründet wurde.
Andere Vereine kämpfen Jahre, um ihre Gemeinnützigkeit anerkannt zu bekommen. Die haben dann aber auch keine Fragen mehr zur Buchführung.
Oder nennt Ihr Euch nur "gemeinnütziger Verein" ohne staatliche Anerkennung? Das könnte sogar unter das Strafrecht fallen.
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ingSND
@Skorti: ein Verein kann unmittelbar nach der Eintragung im Vereinsregister beim FA eine Freistellungserklärung beantragen. Dazu braucht es ein paar Unterlagen und Nachweise, dann gibt es einen Bescheid. Der wird dann alle drei Jahre überprüft.
Wobei der Steuerbescheid für die abgelaufenen drei Jahre ausgestellt wird, der Verein aber für die zukünftigen drei Jahre Spendenbescheinigungen ausstellen darf. Der ist also grundsätzlich in die Zukunft gerichtet, nicht nur bei Erstbeantragung
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Matthew
Nun ja, es gibt schon Vereins-Zwecke, die sind ziemlich eindeutig gemeinnützig. Da sollte das dann auch mit der Anerkennung durch das Finanzamt zügig gehen.
Merchandising klingt da allerdings so gar nicht nach! Da müsste das Finanzamt also schon sehr kulant gewesen sein. Zusammen mit einer schlampigen Buchführung wäre da die Gemeinnützigkeit spätestens bei der ersten Prüfung wieder weg.
Und das sowas von zu Recht.
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