Kein Elternausschuss wegen mangelnder Beteiligung?
Im Kindergarten stehen die Wahlen des Elternausschusses an. Die Statuten besagen, dass je Gruppe ein Elternteil plus Vetreter gewählt werden soll. In diesem Fall sollten sich also 4 Personen zur Wahl stellen, da es 2 Regelgruppen gibt. Leider sind nur 3 Eltern zur Wahl bereit. Was passiert denn nun? Können so überhaupt Wahlen stattfinden, oder darf es unter diesen Voraussetzungen keinen Elternausschuss geben?
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Hoch lebe der deutsche Formalismus. Meine Güte, dann sind es halt nur drei. Was heisst "darf es nicht geben" ? Werdet ihr überwacht? Oder müßt ihr darüber irgendwo Rechenschaft ablegen und es drohen drakonische Strafen bei Nichteinhaltung aller Statuten ? Wählt dann halt die drei und gut ist, es geht ja auch wohl mehr um die Sache - hier die fruchtbare Zusammenarbeit - als um die Einhaltung aller Statuten und Regeln.