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Gast

KFZ-Händler verkauft seinen Privatwagen, verschweigt Unfallschaden

Guten Tag, ich habe letzten März bei einem kleinen KFZ-Händler mit eigener Werkstat einen gebrauchten Wagen erstanden. Mit diesem Fahrzeug gab es jetzt einen Unfall, Jemand hat mir beim Ausfahren die Vorfahrt genommen. Jetzt hat sich herausgestekllt, dass ein erheblicher Vorschaden am Rahmen bereits bestand. Dort wurde wild repariert. Rahmen geschweisst, Bleche eingschweißt. Gespachtelt usw. SIeht als nicht nach Heimwerker sondern zumindest nach kleiner Werkstatt aus.

In der Anzeige im Internet stand der Wagen als unfallfrei. Der Wagen war auf ihn zugelassen und er gab ihn als seinen Privatwagen aus.
Der Wagen wurde von diesem Händler fast 5 Jahre gefahrenm, bzw er war solange auf ihn zugelassen.

In dem Privatkaufvertrag, den er mir angedreht hat setht natürlich Privat zu Privat wie besehen, dass er nicht für versteckte Mängel haftet usw. Dass ich auf Gewährleistung verzichte usw...

Bei Besondere Vereinbarungen steht handschriftflich: Früher wahr Unfall Ja Auto hat Hagelschaden.

Er sagte mir aber unter Zeugen (Mutter und Bruder) dass der Wagen unfallfrei sei, bzw er keinen Unfall damit hatte. Was vorher passiert wäre, wisse er natürlich nicht.

Jetzt die Kernfrage... Ein kleiner Händler mit Werkstatt, der selber schraubt (wir haben zusammen Getriebeöl gewechselt und so Kleinigkeiten, also Schrauben kann er....) der 5 Jahre lang ein Auto fährt, muss das doch merken und wissen. UND mich drauf hinweisen. Oder nicht?

Was kann ich jetzt machen? Der Gutachter des jetzigen Unfalls sagt natürlich... Vorschaden... weniger Geld.
Frage beantworten Frage Nummer 3000050694 Frage melden

Antworten (1)
Rentier_BV
Hallo Gast

Eigentlich steht hier eine Rückabwicklung des KV an; Deine Zeugen werden hoffentlich ihre Aussage bekräftigen.
Es ist völlig egal, ob der Verkäufer das wusste oder nicht, das Fahrzeug ist nicht in dem versprochenen Zustand.
Was mit dem zerdepperten Teil rück abgewickelt werden kann, weiß ich allerdings auch nicht.
Gruß
R.
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