Der Fahrer. Er hat sich vor Antritt der Fahrt von dem verkehrssicheren Zustand des Fahrzeugs zu überzeugen. Erkennt er den Mangel, und tritt er die Fahrt trotzdem an, handelt er vorsätzlich, wenn es zu einem Personenschaden kommt. Da ist dann in der Regel auch der Versicherungsschutz dahin.