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wolf762

Kindererzieherin als Mindest-Anforderung im Kindergarten?

Meine Frau hatte vor mehr als 10 Jahren eine Ausbildung zur Kinderpflegerin abgeschlossen und seit dem im Kindergarten gearbeitet. In Ihrer täglichen Arbeit wurde nie ein Unterschied zwischen Kinderpflegerin und Erzieherin gemacht. Da der Kindergarten aber geschlossen hat, hatte sie sich letztes Jahr in einem neuen Kindergarten beworben und wurde auch genommen. Nun läuft der Vertrag aus. Der Kindergarten möchte im Anschluss jedoch nur eine Kindererzieherin einstellen. Ist dies rechtens?
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Antworten (7)
bh_roth
Ja, denn der Kindergarten kann das handhaben, wie er will. Niemand hat ein Recht auf Anstellung.
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Hefe
Der Arbeitgeber kann natürlich eine bestimmte Qualifikation voraussetzen. Ich habe gerade in Wikipedia die Ausbildungsbedingungen nachgelesen. Außer in der Art der Schule sehe ich keine großen Unterschiede. Ich wundere mich nur darüber, dass die Berufserfahrung nicht berücksichtigt wird.
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Hefe
Nachtrag: eine alte Dame erzählte mir, dass der beste Zahnarzt, den sie hatte, ein Dentist war.
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loyal
Ing: natürlich gibt es Anforderungen. Wir sind schließlich in Deutschland :-)
Bei uns ist das, dass KiTaG. Ich glaube § 4, kann mich aber auch irren.

@Wolf762: Es gibt nächstes Jahr, auf eine Anfrage im niedersächischen Ministerium hin hieß es, das genannter Paragraf nicht angefasst wird. Redest du zufällig von einem DRK Kindergarten? Dann hätt ich noch mehr Information.
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loyal
Oh man.... halbe Sätze. Cool ...
Ich wollte schreiben: Nächstes Jahr gibt es eine Novellierung des Gesetzes. wahrscheinlich so um Oktober rum.
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Hefe
Wenn sie 5 Jahre in ihrem Beruf gearbeitet, darf sie an einer Fachschule studieren.
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bh_roth
Jaja, Alder! Der Alc....
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