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Karlo3012

kindergeld für behinderten erwachsenen in einem heim lebend wenn die eltern verstorben sind steht mir als bruder das zu

Mein Bruder lebt in einer Wohnfamilie der Lebenshilfe und die Eltern sind verstorben seit unsere Mutter verstorben ist 2007 verbringe ich viel zeit mit meinem Bruder
jetzt ist unser Vater auch verstorben

Steht mir als Bruder auch das Kindergeld zu?

Laut Familienkasse ist es abgelehnt worden weil er nicht bei mir im Haushalt lebt
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Antworten (4)
Gast
Das Kindergeld ist eine staatliche Leistung, die dazu beitragen soll, den Lebensunterhalt von Kindern zu sichern. Dein Bruder wohnt nicht bei dir und du zahlst bestimmt nicht für seinen Unterhalt. Warum solltest du also Leistungen für ihn beziehen?
wiki
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Karlo3012
Es kann nicht sein das ich mit meinem privatem Vermögen meinem Bruder aushelfen muss da mein älterer Bruder alles geerbt hat und ich der Betreuer bin und deshalb alles bezahlen muss und mein Bruder nicht

hauptsache es geht im gut
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Alex64
Das "kann schon sein".
Ich nehme mal an, du bist dann auch der Vormund deines Bruders?
Dann hast du ausser dem Recht der Verwaltung seines Erbes (un dem Gebrauch desselben für seine Betreuungskosten) auch die verdammte Pflicht, für ihn zu sorgen.
Und das auch finanziell, wenn das Erbe deines Bruders bereits für die Betreuung aufgebraucht wurde.

Und nein, das Kindergeld steht dir nicht zu - schon alleine deshalb ...
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Gast
dein älterer bruder hat geerbt? ist das der behinderte? wieviele seid ihr denn?
nein, von deinem privatvermögen mußt du deinen bruder nicht mitfinanzieren.
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