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Gast

Kirchenaustritt

Lebe als Österreicher im europäischen Ausland mit permanentem Aufenthaltsrecht. Möchte nun aus der kath. Kirche austreten. Wer ist zuständig? Die Behörden in Österreich oder wo ich jetzt lebe?
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Antworten (4)
antwortomat
Warum fragst Du nicht bei den Behörden nach. Die wissen das bestimmt besser als wir? AUs dem bauch raus, würde ich aber auf Österreich tippen.
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Coolibri1972
Immer da wo du Steuerpflichtig bist.Da es in den meisten Ländern außer Österreich und Deutschland keine Kirchensteuer gibt,brauchst du auch nicht offiziell austreten.
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couscous
Du solltest zuerst einmal überprüfen, ob du dort wo du jetzt wohnst überhaupt Kirchemitglied ist. Dies ist nicht automatisch der Fall. Die Kirchen sind jeweils auf nationaler Ebene nach nationalem Recht und zum Teil durch nationale Staatsverträge organisiert. Du kannst meines Wissens nur aus einer (juristisch) aktiven Kirchemitgliedschaft in dem Land austreten, in dem du lebst. Dus riskierst leider, dass deine Kirchemitgliedschaft in Österreich ruht, und wieder auflebt, wenn du wieder dorthin ziehst. Wie du die los wirst, weiss ich leider nicht.
Michael (Pfarrer)
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eska552
Bin seit 1971 in der BRD, habe nach meinem ersten Gehalt in München beschlossen aus der Kirche auszutreten, den Antrag dazu habe ich am Standesamt gestellt u.
nach 10 Minuten war die Sache erledigt
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