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Gast

Können Banken oder Behörden nach dem Versteigerungstermin noch Forderungen stellen ?

Frage beantworten Frage Nummer 3000281143 Frage melden

Antworten (1)
ingSND
Aber selbstverständlich.
Eine Zwangsversteigerung kommt eigentlich nur bei völliger Überschuldung zum Tragen. Dann aber ist es leider die Regel, dass die Versteigerung nicht genug erbringt, um die Schulden zu bezahlen.
Für den Rest musst Du danach weiter blechen.
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