Könnte man theoretisch ein erdachtes Steuersparmodell als Patent anmelden?
Antworten (7)
Ja. Wenn man ein paar tausend Euro übrig hat, ist das ein schönes Hobby. Verdienen kann man daran allerdings nichts, weil niemand eine Lizenz dafür kaufen würde.
Nein, weil man es nicht anfassen kann. Soweit ich weiß, kann man in Deutschland/Europa nur "Geräte" patentieren lassen. Nicht irgendwelche Theorien.
Deshalb gibt es hier auch keine Softwarepatente.
Deshalb gibt es hier auch keine Softwarepatente.
@ antwortomat
Irrtum. Man kann sich auch Verfahren patentieren lassen. Ein Patentanwalt weiß das alles. Den sollte man unbedingt für eine solche Aktion beauftragen.
Irrtum. Man kann sich auch Verfahren patentieren lassen. Ein Patentanwalt weiß das alles. Den sollte man unbedingt für eine solche Aktion beauftragen.
@Ingenius: Ein Verfahren? Ok, aber eine Steuersparmodell ist kein Verfahren.
Ein Verfahren ist eine Methode ein Produkt herzustellen.
Ein Verfahren ist eine Methode ein Produkt herzustellen.
Meines Wissens wohl nicht. Patentieren lassen kann man Erfindungen, nicht aber Erkenntnisse über Funktionsweisen oder wissenschaftliche oder mathematische Theorien. Ein Modell zur Steuereinsparung würde aber unter die letztgenannten Kategorien fallen. Näheres findest Du im Patentgesetz.
Leider nicht. Nach § 1 Abs. 2 und 3 PatG und Art. 52 Abs. 2 und 3 EPÜ können wissenschaftliche Theorien und mathematische Methoden, ästhetische Formschöpfungen, Pläne, Regeln und Verfahren für gedankliche Tätigkeiten, für Spiele oder für geschäftliche Tätigkeiten sowie Programme für EDV-Anlagen und die Informationswiedergabe als solche patentrechtlich NICHT geschützt werden.