Kompliziert
Ein Mann, Ungar. Eine Frau, Deutsche. Beide Heiraten und leben seit über 30 Jahren in Ungarn.
Die Frau nimmt die ungarische Staatsbürgerschaft nicht an.
Ein Kind wird geboren und erhält die ungarische und deutsche Staatsbürgerschaft.
Das „Kind“ hat jetzt ebenfalls geheiratet, eine Schwedin. Beide wohnen in Deutschland und bekommen vor wenigen Tagen Nachwuchs, der bei einer Frühgeburt in Frankreich das Licht der Welt erblickte.
Welche Nationalität hat die Kleine und welche Staatbürgerschaft erhält sie?
Die Frau nimmt die ungarische Staatsbürgerschaft nicht an.
Ein Kind wird geboren und erhält die ungarische und deutsche Staatsbürgerschaft.
Das „Kind“ hat jetzt ebenfalls geheiratet, eine Schwedin. Beide wohnen in Deutschland und bekommen vor wenigen Tagen Nachwuchs, der bei einer Frühgeburt in Frankreich das Licht der Welt erblickte.
Welche Nationalität hat die Kleine und welche Staatbürgerschaft erhält sie?
Antworten (42)
Link. Penner.
So, jetzt habe ich mich doch angemeldet. Der Grund dafür ist das Wort "Penner". Meine Frage ist durchaus berechtigt und ernst gemeint. Aber die 1. Antwort scheint mir äußerst unangemessen. Kein Wunder, dass es hier auch massive Kritik an einigen Usern gibt.
Wenn in Frankreich das gleiche Staatsbürgerrecht wie in Deutschland herrscht, zumindest die Französische.
ing, ich hatte darauf abgehoben, dass in Deutschland geborene Kinder unabhängig von der Staatsbürgerschaft der Eltern in jedem Falle einen Anspruch auf die deutsche Staatsbürgerschaft haben (§ 4 Abs. 3 StAG).
Daß die Großmutter lange in Ungarn lebt und mit einem Ungarn verheiratet ist, spielt hier keine Rolle, weil sie die deutsche Staatsangehörigkeit behielt und nicht eine zweite angenommen hat.
Also ist sie eine ganz normale deutsche Oma.
Ob der deutsch/ungarische Sprößling in Deutschland mit seiner Schwedin lebt, spielt auch keine Rolle. Lediglich insofern, als in D das Abstammungsprinzip gilt und die beiden das Kind bei einem deutschen Standesamt anmelden müssen.
Daß deren Kind in Frankreich geboren wurde, spielt auch keine Rolle, ing hat den Grund schon erklärt.
Alle haben eine EU Staatsbürgerschaft. Das ist wichtig für Regelungen, bei denen die deutsche Staatangehörigkeit behalten werden soll.
Ich glaube nicht, daß drei Staatsbürgerschaften möglich sind. Jedenfalls nicht, wenn eine davon die Deutsche ist.
Die Eltern werden wählen können/müssen.
Möglich ist nach meinem Verständnis der Rechtslage D, H oder S oder zweier Kombinationen hieraus.
Also ist sie eine ganz normale deutsche Oma.
Ob der deutsch/ungarische Sprößling in Deutschland mit seiner Schwedin lebt, spielt auch keine Rolle. Lediglich insofern, als in D das Abstammungsprinzip gilt und die beiden das Kind bei einem deutschen Standesamt anmelden müssen.
Daß deren Kind in Frankreich geboren wurde, spielt auch keine Rolle, ing hat den Grund schon erklärt.
Alle haben eine EU Staatsbürgerschaft. Das ist wichtig für Regelungen, bei denen die deutsche Staatangehörigkeit behalten werden soll.
Ich glaube nicht, daß drei Staatsbürgerschaften möglich sind. Jedenfalls nicht, wenn eine davon die Deutsche ist.
Die Eltern werden wählen können/müssen.
Möglich ist nach meinem Verständnis der Rechtslage D, H oder S oder zweier Kombinationen hieraus.
ing793,
das Kind hat nicht nur 3 Staatsbürgerschaften, sondern 4, weil es in einem italienischen Auto geboren wurde.
Eigentlich 5, weil bei der Geburt brasilianische Musik gespielt wurde, und wenn man die irische Hebamme, die zufällig im Auto auf dem Rücksitz mitfuhr, zählt, sind es gar 6.
das Kind hat nicht nur 3 Staatsbürgerschaften, sondern 4, weil es in einem italienischen Auto geboren wurde.
Eigentlich 5, weil bei der Geburt brasilianische Musik gespielt wurde, und wenn man die irische Hebamme, die zufällig im Auto auf dem Rücksitz mitfuhr, zählt, sind es gar 6.
elfigy, ich korrigiere Dich nur ungern!
Ich hatte geschrieben, dass, wenn in Frankreich das gleiche Staatsbürgerschaftsrecht wie in Deutschland gültig ist, das Kind in speziell diesem Fall auch ein Anrecht auf die französische Staatsbürgerschaft haben würde.
Ich hatte geschrieben, dass, wenn in Frankreich das gleiche Staatsbürgerschaftsrecht wie in Deutschland gültig ist, das Kind in speziell diesem Fall auch ein Anrecht auf die französische Staatsbürgerschaft haben würde.
elfigy
... hihihi ... *schluchz* du hast mal wieder deine Zeit verschwendet, oh je, oh je. Hast du keine Bahnschranke in der Nähe? *grusel*
... hihihi ... *schluchz* du hast mal wieder deine Zeit verschwendet, oh je, oh je. Hast du keine Bahnschranke in der Nähe? *grusel*
sqf aber nicht für ein wie in diesem Fall unterwegs geborenes Kind. Es muß dafür ein Elternteil 8 Jahre lang ununterbrochen seinen Wohnsitz in D haben.
(3) Durch die Geburt im Inland erwirbt ein Kind ausländischer Eltern die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil
1.
seit acht Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat und
2.
ein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder als Staatsangehöriger der Schweiz oder dessen Familienangehöriger eine Aufenthaltserlaubnis ........hat.
1.
seit acht Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat und
2.
ein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder als Staatsangehöriger der Schweiz oder dessen Familienangehöriger eine Aufenthaltserlaubnis ........hat.
Wir merken, daß du das möchtest Panther. Aber deine Versuche sind nur peinlich für dich und du führst dich auf wie in ungezogenes Kleinkind, das ständig zwischen die Gespräche von Erwachsenen plappert.
@krauter, ganz genauso ist es. Auf vernünftige Fragen gibt es nur Beleidigungen, aber wenn einige, die hier schon Stammgäste sind, dümmliche Fragen stellen, jauchzt dieses primitive WC.
elfigy, Du hast den § 4 des StAG offensichtlich missverstanden!
Ein Bürger der EU hat AUTOMATISCH ein unbefristetes Aufenthaltsrecht; deshalb hat das Kind eines in Deutschland geborenen EU-Ausländers einen Rechtsanspruch auf die deutsche Staatsangehörigkeit.
Dazu ist es selbstverständlich nicht notwendig, dass der ausländische Staatsbürger schon seit 8 Jahren hier wohnt.
Und deshalb schrieb ich, dass das Kind - wenn in Frankreich das gleiche Staatsbürgerschaftsrecht wie in Deutschland gelte - einen Rechtsanspruch auf die französische Staatsbürgerschaft habe.
Ein Bürger der EU hat AUTOMATISCH ein unbefristetes Aufenthaltsrecht; deshalb hat das Kind eines in Deutschland geborenen EU-Ausländers einen Rechtsanspruch auf die deutsche Staatsangehörigkeit.
Dazu ist es selbstverständlich nicht notwendig, dass der ausländische Staatsbürger schon seit 8 Jahren hier wohnt.
Und deshalb schrieb ich, dass das Kind - wenn in Frankreich das gleiche Staatsbürgerschaftsrecht wie in Deutschland gelte - einen Rechtsanspruch auf die französische Staatsbürgerschaft habe.
Da habe ich ja was ausgelöst! Warum geht hier jeder auf den anderen los? Beschimpfungen, Beleidigungen, nur meine Frage konnte bisher nicht abschließend beantwortet werden. Was soll es, macht weiter so.
Krauter, alle, die dir hier seriös antworten, auch mit unterschiedlichen Meinungen, gehen hier nicht aufeinander los. Um Gegenteil. Wir gehen anständig miteinander um.
Es lässt sich aber leider nicht vermeiden, daß immer wieder Trolle dazwischen schreiben. Du siehst es ja selbst. Überlies die einfach. So ist es halt im internet.
Es lässt sich aber leider nicht vermeiden, daß immer wieder Trolle dazwischen schreiben. Du siehst es ja selbst. Überlies die einfach. So ist es halt im internet.
Ich kann deinen Ausführungen nicht folgen sqf.
Ich habe jetzt noch andere § des StAG studiert und es steht nirgendwo dabei, daß für EU Ausländer andere Regeln gelten als für Nicht-EU-Ausländer.
Nach meinem Verständnis gilt die 8 Jahre Regel für Ausländer aus JEDEM Land, wenn das in D geborenes Kind Anspruch auf die deutsche Staatsbürgerschaft haben soll. Ich fand nirgendwo eine Ausnahme für EU Ausländer.
Also als Beispiel. Das Kind, das eine italienischen Frau (Vater auch Italiener oder anderer EU Bürger) zufällig während einer Reise in Deutschland zur Welt bringt, hat KEINEN Anspruch auf die deutsche Staatsbürgerschaft.
Es hätte nur einen, wenn entweder der Vater oder die Mutter seit acht Jahren ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Die Erfordernis für das unbegrenzte Aufenthaltsrecht gilt für Ausländer, die nicht aus einem EU Land kommen. Da hast du richtig geschrieben, daß EU Ausländer ein unbefristetes AuR haben.
Zeig mir bitte wo das steht, daß EU Ausländer nicht seit acht Jahren in D wohnhaft sein müssen.
Ich lasse mich gerne belehren. Vielleicht finde ich nur die richtigen § nicht.
Ich habe jetzt noch andere § des StAG studiert und es steht nirgendwo dabei, daß für EU Ausländer andere Regeln gelten als für Nicht-EU-Ausländer.
Nach meinem Verständnis gilt die 8 Jahre Regel für Ausländer aus JEDEM Land, wenn das in D geborenes Kind Anspruch auf die deutsche Staatsbürgerschaft haben soll. Ich fand nirgendwo eine Ausnahme für EU Ausländer.
Also als Beispiel. Das Kind, das eine italienischen Frau (Vater auch Italiener oder anderer EU Bürger) zufällig während einer Reise in Deutschland zur Welt bringt, hat KEINEN Anspruch auf die deutsche Staatsbürgerschaft.
Es hätte nur einen, wenn entweder der Vater oder die Mutter seit acht Jahren ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Die Erfordernis für das unbegrenzte Aufenthaltsrecht gilt für Ausländer, die nicht aus einem EU Land kommen. Da hast du richtig geschrieben, daß EU Ausländer ein unbefristetes AuR haben.
Zeig mir bitte wo das steht, daß EU Ausländer nicht seit acht Jahren in D wohnhaft sein müssen.
Ich lasse mich gerne belehren. Vielleicht finde ich nur die richtigen § nicht.
vielleicht hast du dieses UND übersehen?
1.
seit acht Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat und
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seit acht Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat und
Wenn machine Penner oder dämlack schreibt, meint er damit, dass er dir noch einen schönen Tag wünscht.
Wird sich zeigen. Da sich die Staatsangehörigkeitbehörden aller Welt hier beim Stern vorher schlau machen werden, sollte es nicht allzu lange dauern.
Das Kind hat die deutsche Staatsangehörigkeit! Da das Kind wohl in D aufwachsen wird, kann es zusätzlich die schwedische beantragen. Oder umgekehrt.
Und jetzt kommt es, elfigy, es gibt tatsächlich die Möglichkeit, dass das Kind die französische Staatsangehörigkeit allein dadurch erworben hat, dass es in Frankreich geboren wurde. Das entsprechende Recht ist vergleichbar dem der USA. Ob das im geschilderten Fall zutrifft, kann ich nicht beurteilen. Das ist auch kein Thema für Versicherungsvertreter.
Und jetzt kommt es, elfigy, es gibt tatsächlich die Möglichkeit, dass das Kind die französische Staatsangehörigkeit allein dadurch erworben hat, dass es in Frankreich geboren wurde. Das entsprechende Recht ist vergleichbar dem der USA. Ob das im geschilderten Fall zutrifft, kann ich nicht beurteilen. Das ist auch kein Thema für Versicherungsvertreter.
Nun auch noch der Doofe. Es geht also immer noch doofer. Junge, die Frage ist, bis auf die Möglichkeit drei Staatsbürgerschaften zu besitzen, längst geklärt.
Elfigy wird erfreut sein zu lesen, daß du nochmal alles durcheinander bringst. Sie und SQF haben nicht über die französische Staatsbürgerschaft geschrieben. Es ging ausschließlich um die deutsche. Es ging auch nicht mehr um die Frage. Das hättest du begreifen können.
Jetzt kommen wir zu deinen Falschinformationen. Das US Recht gewährt jedem auf US Amerikanischem Boden geborenem Kind automatisch die US Staatsbürgerschaft.
Die Franzosen nicht. Unser Inschenjör hat es erklärt. Das hättest du auch begreifen können. Es muß mindestens ein Elternteil in Frankreich geboren sein. Die alten Départements spielen auch eine Rolle, die lassen wir weg, sonst wirst du noch ganz konfus.
Es ist demnach nicht vergleichbar.
Wenn du deine Versicherungskunden so berätst, wie du dich hier zu klaren Sachlagen äußerst, dann gute Nacht.
Elfigy wird erfreut sein zu lesen, daß du nochmal alles durcheinander bringst. Sie und SQF haben nicht über die französische Staatsbürgerschaft geschrieben. Es ging ausschließlich um die deutsche. Es ging auch nicht mehr um die Frage. Das hättest du begreifen können.
Jetzt kommen wir zu deinen Falschinformationen. Das US Recht gewährt jedem auf US Amerikanischem Boden geborenem Kind automatisch die US Staatsbürgerschaft.
Die Franzosen nicht. Unser Inschenjör hat es erklärt. Das hättest du auch begreifen können. Es muß mindestens ein Elternteil in Frankreich geboren sein. Die alten Départements spielen auch eine Rolle, die lassen wir weg, sonst wirst du noch ganz konfus.
Es ist demnach nicht vergleichbar.
Wenn du deine Versicherungskunden so berätst, wie du dich hier zu klaren Sachlagen äußerst, dann gute Nacht.
Nun hat mich die strittige Frage um diese acht Jahre dazu bewegt eine bekannte Suchmaschine zu bemühen.
Ich habe einen Artikel der Welt gefunden, die Welt kommt zu dem gleichen Ergebnis wie elfigy.
http://www.welt.de/politik/deutschland/article139587759/Jeder-in-Deutschland-Geborene-soll-Pass-bekommen.html
Im zweiten Absatz wird dies erläutert.
status quo fan du lagst demnach falsch.
Ich habe einen Artikel der Welt gefunden, die Welt kommt zu dem gleichen Ergebnis wie elfigy.
http://www.welt.de/politik/deutschland/article139587759/Jeder-in-Deutschland-Geborene-soll-Pass-bekommen.html
Im zweiten Absatz wird dies erläutert.
status quo fan du lagst demnach falsch.
SQFan,
[Zitat]: "elfigy, ich korrigiere Dich nur ungern!"
Hast du etwa Angst vor ihrem Plappermäulchen?
[Zitat]: "elfigy, ich korrigiere Dich nur ungern!"
Hast du etwa Angst vor ihrem Plappermäulchen?
Allerdings bin ich der Meinung, dass SQFs Angst vor elfigy begründet ist.
Ich sehe sie als ein grobschlächtiges Weib, 160 kilo schwer und zigarettenrauchend. Wenn sie furz klirren die Scheiben.
Ich mag mich täuschen *in Ohnmacht fall ob des Geruches*
Ich sehe sie als ein grobschlächtiges Weib, 160 kilo schwer und zigarettenrauchend. Wenn sie furz klirren die Scheiben.
Ich mag mich täuschen *in Ohnmacht fall ob des Geruches*
Paul, again. I'm not primusinterpares at all. Dieser Wichser hat meinen ehemaligen Nickname gekapert. Anything okay?
Klaus,
everything's OK.
"Imitation is the sincerest form of flattery."
*seufz*, *grusel* ... hihihi ...
everything's OK.
"Imitation is the sincerest form of flattery."
*seufz*, *grusel* ... hihihi ...
4 Pässe und vier Staatsbürgerschaften. Ein Nachkriegsautor fand nach den Erfahrungen des 2. Weltkrieges, dass jeder Mensch 6 Pässe benötigt, um überleben zu können.
Muss man die Pässe auch überqueren? Oder langt es, wenn man sich die Überquerung jener Pässe im TV ansieht, dann googled und danach qualifizierte Reiseerlebnisse in diese WC ablegt?
*schmunzel*
*schmunzel*
Du hast mit allen Vermutungen zu meiner Person recht Panther. Darüber hinaus esse ich noch gerne rohe, frisch geschlachtete Katzen.
@ ing793
Verwundert reibe ich mir die Augen. Du lebst hier in der dritten Generation und hast noch als zweite Staatsbürgerschaft die deiner Vorfahren? Wozu? Immer noch nicht hier angekommen?
Verwundert reibe ich mir die Augen. Du lebst hier in der dritten Generation und hast noch als zweite Staatsbürgerschaft die deiner Vorfahren? Wozu? Immer noch nicht hier angekommen?
Ich hatte am Wochenende Gelegenheit, einen Richter vom Verwaltungsgerichtshof nach den Staatsbürgerschaften zu fragen.
Drei Staatsbürgerschaften sind in D nicht möglich. Es gibt aber die Möglichkeit, für extreme Härtefälle, bei Gericht eine Ausnahmegenehmigung er erwirken.
In unserem Fall hier, wäre das Kind für deutsche Behörden deutsch, es gibt noch die Option, die schwedische Staatsbürgerschaft als zweite zu wählen. Der ungarische Opa darf sich nicht verewigen, es sei denn, siehe oben in einem Härtefall als große Ausnahme.
Drei Staatsbürgerschaften sind in D nicht möglich. Es gibt aber die Möglichkeit, für extreme Härtefälle, bei Gericht eine Ausnahmegenehmigung er erwirken.
In unserem Fall hier, wäre das Kind für deutsche Behörden deutsch, es gibt noch die Option, die schwedische Staatsbürgerschaft als zweite zu wählen. Der ungarische Opa darf sich nicht verewigen, es sei denn, siehe oben in einem Härtefall als große Ausnahme.