Frage stellen
Gast

Konzert anmelden

Muss man Konzerte für wohltätige Zwecke bei der GEMA anmelden oder nicht?
Frage beantworten Frage Nummer 93422 Frage melden

Antworten (5)
Gast
musste
Melden
Haas.Ka
Auch ein Kirchenchor muß Gema-Gebühren zahlen, wenn sie Lieder verwenden, die noch geschützt sind.
Melden
Buchfink
Ja, auch wenn ein Konzert für wohltätige Zwecke durchgeführt wird, muss an die GEMA ein Beitrag abgeführt werden. Als gemeinnütziger Verein kann man allerdings einen günstigen Tarif zugebilligt bekommen. Auch wenn man als Verein die eingesammelten Spendengelder gerne für die eigenen Zwecke einsetzen würde, ist die Honorierung der Musik schaffenden sicher unterstützenswert.
Melden
moonlady123456
Wieso das denn, da möchten Leute einmal die Woche im Chor singen, und müssen GEMA bezahlen? Ich finde das nicht....(Höflichkeitsmodus einschalte) ...gut.
Melden
Speedster2000
Unser Förderverein zum Erhalt einer brandenburgischen Dorfkirche hat es sich zur Regel gemacht, die Konzerte rechtzeitig im Voraus anzumelden. Wir weisen dabei auf die Gemeinnützigkeit hin und werden von der GEMA in die niedrigste Kategorie eingestuft. Somit entgehen wir der Gefahr, dass der abzuführende Betrag durch die nicht erfolgte freiwillige Meldung höher ausfällt.
Melden