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pelei

Krankenhaustagegeld

Hallo,
handelt es sich bei diesem Urteil um eine Einzelfallentscheidung oder um eine Grundsatzwirkung und somit allgemein gültig für alle Unfall- und Krankenversicherungen: Aktenzeichen:
1 U 7/02 - 19. Mai 2004?
Meine Krankenversicherung verweigert mir Krankenhaustagegeld in 2 Fällen (1) Klinisch-stationären Anschlussheilbehandlung in einer Fachklinik - (2) Stationären Weiterbehandlung in einer Rehabilitationsklinik (aus mangelnde Kenntnis keine vorherige Zusage eingeholt).
Habe ich Anspruch oder nicht?
Freundliche Grüße
Petra L.
Frage beantworten Frage Nummer 3000076384 Frage melden

Antworten (11)
bh_roth
Niemand hier kennt deinen Versicherungsvertrag in den Einzelheiten. Im Zweifel hast du dich ver- sichert.
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Cordelier
Innerhalb der Fristen widersprechen und einen neuen Antrag stellen.
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Rentier_BV
Hallo Petra L.

Natürlich hast du Anspruch.
Du hast Anspruch auf saubere Luft, dünnes Essen, dickes Bier, Asylanten freies Wohnen, dumme Fragen.
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Cordelier
Besonders auf dumme Antworten wie die von Rentier, dafür müssen wir als WC uns entschuldigen das wir solche Dummlappen bei uns haben die nur negative Schwingungen verbreiten und uns gegeneinander aufhetzen wollen, selber aber nur ein Teelicht im Kopf haben.
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Alienne
Rentier, ich muss Coredlier Recht geben. Wenn Du so dringend ein Ventil für üble Laune brauchst, geh doch 'mal auf's Feld und lass einen Urschrei los, könnte helfen. Ansonsten sei ein bisschen höflich, auch wenn's offensichtlich schwer fällt.
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Rentier_BV
Hallo Alien
Ich habe lediglich die Frage genau beantwortet.
Nach einem Gefasel um Paragraphen und Urteile kommt die Frage: "Habe ich Anspruch oder nicht?"

Und das habe ich beantwortet.

Wenn sich die Fragesteller mal bemühen würden, ihre Probleme verständlich zu schildern und eindeutige Fragen zu stellen, könnte man auch zielgerichtet antworten.
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Rentier_BV
Im Übrigen fällt mir auf, dass scheinbar diejenigen sich über solche enthüllenden Antworten aufregen, die sich selbst ziemlich verwaschen äußern.
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Cordelier
Respekt Rentier, damit -> "Du hast Anspruch auf saubere Luft, dünnes Essen, dickes Bier, Asylanten freies Wohnen, dumme Fragen." hast du die Frage "Ich habe lediglich die Frage genau beantwortet." genau beantwortet. Wow
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Cordelier
Du hast keine Möglichkeiten mehr dich zu rechtfertigen oder Argumente die du bringen könntest. Rentier, deine Zeit hier ist vorbei, sieh es ein. Mich oder andere hier subtil zu beleidigen bist du nicht mehr gewachsen. Ich oder wir machen dich, wenn du das wünscht, fertiger als du je denken würdest.

Du hast dir die falsche WC ausgesucht um mit deinen mehr als lächerlichen Anfeindungen irgend jemanden hier zu Beeindrucken.

Um dich nicht noch lächerlicher zu machen, verpiss dich einfach. Ist ein gutgemeinter Rat von mir.
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Alienne
Rentier, Du nennst Deine Antworten "enthüllend", na ja, Selbstbild / Fremdbild fällt mir dazu ein. Ich finde sie verletzend dem Fragesteller gegenüber. Ich habe den Eindruck, Du machst das quasi als "Strafe" dafür, dass Dir die Frage nicht präzise und intelligent genug gestellt war. Geht aber auch anders, s. die Antwort von ing793.
Aber ich habe jetzt keine Lust mehr, auf Nickligkeiten einzugehen, zu heiß.
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Rentier_BV
Getroffene Hunde...
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