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Gast

Krankentagegeld

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ich habe bei der DKV zum 01.06.2012 eine Krankentagegeld Versicherung abgeschlossen - am 09.07. hatte ich einen Unfall und dadurch bin ich immer noch krank geschrieben ( Unfall mit Synkope) Jetzt habe ich von der DKV zum 31.05.2013 die Kündigung bekommen, obwohl meine Krankheit noch nicht ausgeheilt ist und ich immer noch sdtationär und ambulant behandelt werde.
Kann die Versicherung mich trotzdem kündigen ???
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Antworten (2)
bh_roth
Ein Versicherung kann beidseitig gekündigt werden, sobald ein Schaden gemeldet wird. Und du wirst denen langsam zu teuer.
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bh_roth
Sorry, da hab ich mich vertan. Ing, danke für die Richtigstellung.
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