Krankenversicherung bei fehlendem Einkommen
Folgender Sachverhalt: Ich bin arbeitslos ohne Leistungsbezug, da ich mittlerweile kein ALG I mehr erhalte und auch kein ALG II bekommen werde (fehlende Sozialbedürftigkeit aufgrund Bedarfsgemeinschaft mit Partnerin). Derzeit bin ich (noch) privatversichert mit einem monatlichen Gesamtbeitrag von 500 EUR (Tarif mit Selbstbeteiligung 1.240 EUR), den ich jedoch aufgrund fehlender Finanzreserven nicht mehr bestreiten kann. Gibt es für mich die Möglichkeit, in einen günstigen freiwilligen Tarif (bis ca. 200 EUR monatlich) einer GKV einzusteigen? Vielen Dank für hilfreiche Kommentare!
Antworten (19)
Sorry, aber Du hast wahrscheinlich Pech gehabt. Aus der PKV zurück in die GKV ist nur schwer möglich, nach dem 52. Lebensjahr ist es sogar unmöglich. In die GKV kommt Du nur zurück, wenn Du angestellt bist, oder wenn Du Dich freiwillig selbst versicherst. Dann liegt Dein Beitrag aber wahrscheinlich höher als 200 Euro.
Du solltest mal einen Termin bei der AOK in Deinem Wohnort ausmachen und Dich dort beraten lassen, ob in Deinem Fall irgendwelche Ausnahmeregelungen greifen. Oder Du lässt Dich bei Deiner PKV beraten, ob Du in einen anderen Tarif wechseln kannst.
Du solltest mal einen Termin bei der AOK in Deinem Wohnort ausmachen und Dich dort beraten lassen, ob in Deinem Fall irgendwelche Ausnahmeregelungen greifen. Oder Du lässt Dich bei Deiner PKV beraten, ob Du in einen anderen Tarif wechseln kannst.
Pech gehabt ist gut. Wenn jemand aus der Solidargemeinschaft aussteigt und dann die Vorzüge der PKV genießt, so ist es doch nur richtig, dass die Rückkehr demjenigen schwer gemacht wird. Da hält sich mein Mitleid in Grenzen.
Den "mordsmäßigen" Beitrag zahle ich aktuell auch. Deshalb habe ich kein Mitleid mit inzwischen "verarmten" PKVlern.
Dann solltest Du die, die die Solidargemeinschaft freiwillig und ausschliesslich aus monetären Gründen verlassen, auch nicht bemitleiden.
rayer - das ist wie bei denen, die noch schnell, einen neueren größeren Wagen kaufen mußten, um Steuern zu sparen.
ing793 - auch Pflichtversicherte, welche noch andere Einnahmen haben wie Miete und so, müssen dafür bis zum erreichen des Höchstbeitrages neben Steuern auch Krankenversichungsbeiträge abführen. Zwischenzeitlich tauschen sich Finanzamt und GKV aus.
Bei den abhängig Beschäftigten, die in einer PKV sind, zahlt der AG den Beitrag, den er für den günstigsten GKV Beitrag zahlen müsste. Den Rest zahlt der Versicherte.
Zum Gast:
Es ist schwierig, aber nicht unmöglich. Leider wissen wir nicht, ob unser Gast schon über 55 Jahre ist und auch nicht wie lange er bereits privat krankenversichert ist. Das ist aber ausschlaggebend für das weitere Verfahren.
Wer über 55 Jahre ist und in den letzten 5 Jahren privat versichert war, kann auch bei ALG 1 nicht mehr in die GKV wechseln, er bekommt aber von der Arge einen Zuschuss in Höhe des Beitrages für die GKV.
Bei Bezug von ALG 2 wird man vorübergehend wieder in die GKV aufgenommen, bei Aufnahme einer Arbeit erlischt dieser Anspruch wieder. Unser Gast bezieht aber kein ALG 2. Hier wird es sehr problematisch, es gibt aber Möglichkeiten.
1. Beiträge senken: wenn die PKV vor dem 1. Januar 2009 abgeschlossen wurde, hat der Versichterte, sofern er 55 Jahre alt ist und nur ein geringes Einkommen hat, auch einen Anspruch auf den billigen Standard Tarif der PKV. Das muß der Gast wissen, ob er diese Voraussetzungen erfüllt. Die Altersrückstellungen können in diesen Tarif mitgenommen werden.
2. Räumliche Trennung von der Partnerin, indem der Wohnsitz zu Freunden oder Verwandten verlegt wird. Bei der Partnerin ist er dann zu Besuch. Dann kann er ALG 2 beziehen bis er wieder Arbeit findet. Allerdings muß er dann wieder in seine PKV wo sein Anspruch geruht hat.
3. Nachhaltigste Möglichkeit für über 55jährige: Wohnsitz oder Arbeit (auch Minijob) in den Niederlanden. Dort muß jeder in die dortige GKV. Die PKV hier kündigen. Nach einem Jahr in NL pflichtversichert, hat man Anspruch auf Aufnahme in die GKV in Deutschland. Angebote aus Holland für die "Gestaltung" kann man googeln.
Die beiden Möglichkeiten 2 und 3 zählen als Gestaltungsmißbrauch.
Es muß jeder für sich selbst entscheiden, ob er das für sich machen möchte.
Zum Gast:
Es ist schwierig, aber nicht unmöglich. Leider wissen wir nicht, ob unser Gast schon über 55 Jahre ist und auch nicht wie lange er bereits privat krankenversichert ist. Das ist aber ausschlaggebend für das weitere Verfahren.
Wer über 55 Jahre ist und in den letzten 5 Jahren privat versichert war, kann auch bei ALG 1 nicht mehr in die GKV wechseln, er bekommt aber von der Arge einen Zuschuss in Höhe des Beitrages für die GKV.
Bei Bezug von ALG 2 wird man vorübergehend wieder in die GKV aufgenommen, bei Aufnahme einer Arbeit erlischt dieser Anspruch wieder. Unser Gast bezieht aber kein ALG 2. Hier wird es sehr problematisch, es gibt aber Möglichkeiten.
1. Beiträge senken: wenn die PKV vor dem 1. Januar 2009 abgeschlossen wurde, hat der Versichterte, sofern er 55 Jahre alt ist und nur ein geringes Einkommen hat, auch einen Anspruch auf den billigen Standard Tarif der PKV. Das muß der Gast wissen, ob er diese Voraussetzungen erfüllt. Die Altersrückstellungen können in diesen Tarif mitgenommen werden.
2. Räumliche Trennung von der Partnerin, indem der Wohnsitz zu Freunden oder Verwandten verlegt wird. Bei der Partnerin ist er dann zu Besuch. Dann kann er ALG 2 beziehen bis er wieder Arbeit findet. Allerdings muß er dann wieder in seine PKV wo sein Anspruch geruht hat.
3. Nachhaltigste Möglichkeit für über 55jährige: Wohnsitz oder Arbeit (auch Minijob) in den Niederlanden. Dort muß jeder in die dortige GKV. Die PKV hier kündigen. Nach einem Jahr in NL pflichtversichert, hat man Anspruch auf Aufnahme in die GKV in Deutschland. Angebote aus Holland für die "Gestaltung" kann man googeln.
Die beiden Möglichkeiten 2 und 3 zählen als Gestaltungsmißbrauch.
Es muß jeder für sich selbst entscheiden, ob er das für sich machen möchte.
ing. gibt es dafür eine neue Bestimmung? Bis 2009 war der AG nur verpflichtet, seinen hälftigen Anteil in der Höhe zu begleichen, die dem des günstigsten GKV Anbieters entspricht. Auch wenn der Beitrag des AN für die PKV höher ist. Immer berechnet bis zur Beitragsbemessungsgrenze natürlich. Und zwar auch dann, wenn der Versicherte gar keine Möglichkeit mehr hat in die GKV zu wechseln. Jedenfalls war das bis 2009 so. Bei mir war das so der Fall und ich hatte mich natürlich dann deshalb mit der Gesetzeslage vertraut gemacht. (PfV Beiträge wurden hälftig gezahlt) Daraus ergab sich, daß ich mehr als die Hälfte meines Beitrages selbst gezahlt habe. Ob das Gesetz nach 2009 geändert wurde, weiß ich nicht, ich machte mich da selbstständig.
Beruhig dich wieder rayer. Du schreibst hier ein Wirrwarr aus ganz verschiedenen Themen. Keiner hat hier behauptet, der AG bezahlt was aus seiner eigenen Tasche. Das die Arbeitgeber nicht der Nikolaus sind, weiß jeder. Die AG Beiträge zur Sozialversicherung sind quasi Bestandteil des Arbeitslohnes, auch wenn sie im Bruttogehalt nicht aufgeführt werden. Es sind Lohnnebenkosten. Sie erscheinen in der G+V Rechnung des Unternehmens. Man verkauft seine Arbeitsleistung an ein Unternehmen, das diese Leistung für den unternehmerischen Erfolg braucht. Das Entgelt regelt weitgehend der Markt, die weiteren Kosten die Sozialgesetzgebung. Bei der Frage hier geht es aber um die Feinheiten der Sozialgesetzgebung bei der Krankenversicherung.
nein, ing793, ich bin immer der GKV treu geblieben. Gut, da ich immer, d. H. die letzten 30 aktiven Jahre, über der Bemessungsgrenze lag, hat sich das im Betrag nie ausgewirkt, aber den Nachweis wollten die ab ca. 92 immer wieder.
Habe auch nie einen Zusatzvertrag abgeschlossen, da ich meine, daß alles, was außerhalb der Kassenleistung angeboten wird, ist Beutelschneiderei.
Habe auch nie einen Zusatzvertrag abgeschlossen, da ich meine, daß alles, was außerhalb der Kassenleistung angeboten wird, ist Beutelschneiderei.
Es ist sehr angenehm privat versichert zu sein. Sofort einen Termin zu bekommen, im KH ein Einzelzimmer zu haben, nicht vom Azubi operiert zu werden usw.
usw. Ich bin damals vor 25 Jahren nicht aus finanziellen Gründen zur PVK gewechselt, sondern weil die Leistungen besser sind.
Und meinen Beitrag zahle ich auch alleine, ohne zu klagen. Meine Entscheidung.
usw. Ich bin damals vor 25 Jahren nicht aus finanziellen Gründen zur PVK gewechselt, sondern weil die Leistungen besser sind.
Und meinen Beitrag zahle ich auch alleine, ohne zu klagen. Meine Entscheidung.
Dem muss ich zustimmen. Angerufen, ohne Termin auf volles Wartezimmer hingewiesen worden, trotzdem hingefahren, kaum Sitzplatz eingenommen, schon dran gekommen. Das hat was.
Zur Konkretisierung meiner ursprünglichen Frage:
Ich bin 49 Jahre alt, seit 17 Jahren in der PKV versichert und ließ mich bei Bezug von ALG I ausdrücklich von der GKV-Pflicht befreien, da das Arbeitsamt fast den kompletten PKV-Beitrag übernommen hatte und ich davon ausging, relativ schnell wieder in Lohn und Brot zu sein.
Da dem leider nicht so war und meine finanziellen Reserven fast aufgebraucht sind, "hänge" ich jetzt in der PKV fest, kann den hohen Beitrag nicht mehr zahlen und bin ratlos. Zudem kann ich keine Leistungen der PKV in Anspruch nehmen, sofern die Krankheitskosten nicht den jährlichen Selbstbeteiligungsbetrag von 1.240 EUR übersteigen (und das tun sie natürlich nicht und ich will auch nicht hoffen, dass sie das aufgrund einer schweren Erkrankung tun).
Hätte ich den Tarif ohne SB behalten, würde ich im Monat ca. 620 EUR an die PKV zahlen.
Was tun? Was wird die PKV tun, wenn ich die Beiträge nicht mehr zahle? Wer kann mir helfen? Vielen Dank!
Ich bin 49 Jahre alt, seit 17 Jahren in der PKV versichert und ließ mich bei Bezug von ALG I ausdrücklich von der GKV-Pflicht befreien, da das Arbeitsamt fast den kompletten PKV-Beitrag übernommen hatte und ich davon ausging, relativ schnell wieder in Lohn und Brot zu sein.
Da dem leider nicht so war und meine finanziellen Reserven fast aufgebraucht sind, "hänge" ich jetzt in der PKV fest, kann den hohen Beitrag nicht mehr zahlen und bin ratlos. Zudem kann ich keine Leistungen der PKV in Anspruch nehmen, sofern die Krankheitskosten nicht den jährlichen Selbstbeteiligungsbetrag von 1.240 EUR übersteigen (und das tun sie natürlich nicht und ich will auch nicht hoffen, dass sie das aufgrund einer schweren Erkrankung tun).
Hätte ich den Tarif ohne SB behalten, würde ich im Monat ca. 620 EUR an die PKV zahlen.
Was tun? Was wird die PKV tun, wenn ich die Beiträge nicht mehr zahle? Wer kann mir helfen? Vielen Dank!
Guten Morgen, das ist ja prima, dass du dich angemeldet hasr, um deine Frage zu konkretisieren. Das erlebt man hier nicht oft.
DiePKV wird dich mahnen und die Beiträge bei dir eintreiben. Gleichzeitig muß sie dir aber eine notwendige medizinische Versorgung bezahlen.
Deine Lage ist nicht so schlimm, wie befürchtet, weil du jung genug bist, um zu wechseln.
Nachem du keine Leistungen von der Arge bekommst, wäre es am einfachsten, du suchst dir schnell einen Minijob um die Beiträge bezahlen zu können.
Du kannst aber auch in die GKV wechseln. Das würde ich in deinem Fall machen. Übrigens geht das auch am billigsten mit einem Versicherten Minijob. Dann hasr du sogar noch Geld übrig.
Wie du leider selbst erlebt hast, kann man leicht in eine Situation kommen, in der man die hohen PKV Beiträge nicht mehr bezahlen kann. So wird es auch mal sein, wenn du in Rente bist. Dann wird die Krankenkasse einen sehr großen Teil deiner Rente beanspruchen.
Du hast jetzt noch die Chance zum wechseln ohne daß du dafür tricksen mußt.
Ich würde an deiner Stelle einen Antrag bei einer GVK stellen, und sobald die Mitgliedschaft dort bestätigt ist, die PKV kündigen. Du hast ein außerordentliches Kündigungsrecht. Später, wenn du wieder einen Job hast, kannst du ja eine Zusatzversicherung für bessere Leistungen abschliessen. Mit dem Wechsel machst du auch den richtigen Schritt für die Rentenzeit, zumal du begrenzte Finanzreserven hast.
Alles Gute und lass dann mal hören, was du gemacht hast.
DiePKV wird dich mahnen und die Beiträge bei dir eintreiben. Gleichzeitig muß sie dir aber eine notwendige medizinische Versorgung bezahlen.
Deine Lage ist nicht so schlimm, wie befürchtet, weil du jung genug bist, um zu wechseln.
Nachem du keine Leistungen von der Arge bekommst, wäre es am einfachsten, du suchst dir schnell einen Minijob um die Beiträge bezahlen zu können.
Du kannst aber auch in die GKV wechseln. Das würde ich in deinem Fall machen. Übrigens geht das auch am billigsten mit einem Versicherten Minijob. Dann hasr du sogar noch Geld übrig.
Wie du leider selbst erlebt hast, kann man leicht in eine Situation kommen, in der man die hohen PKV Beiträge nicht mehr bezahlen kann. So wird es auch mal sein, wenn du in Rente bist. Dann wird die Krankenkasse einen sehr großen Teil deiner Rente beanspruchen.
Du hast jetzt noch die Chance zum wechseln ohne daß du dafür tricksen mußt.
Ich würde an deiner Stelle einen Antrag bei einer GVK stellen, und sobald die Mitgliedschaft dort bestätigt ist, die PKV kündigen. Du hast ein außerordentliches Kündigungsrecht. Später, wenn du wieder einen Job hast, kannst du ja eine Zusatzversicherung für bessere Leistungen abschliessen. Mit dem Wechsel machst du auch den richtigen Schritt für die Rentenzeit, zumal du begrenzte Finanzreserven hast.
Alles Gute und lass dann mal hören, was du gemacht hast.
Hallo elfigy, zunächst mal vielen Dank! Das hilft mir schon mal viel weiter. Werde mich mal bei einer GKV schlau machen (eventuell Vorschläge, welche gut und günstig sind?) und über weiteres Vorgehen und Informationen berichten. Viele Grüße
Hallo ock. Wer da gut und günstig ist - ich habe keine Ahnung. So groß werden die Unterschiede wohl nicht sein. Wichtig ist, dass du schnell wechselst. Jede GKV kann dich auch beraten, wie der Wechsel lückenlos vonstatten geht. Ich finds toll, dass du Bescheid geben willst. Meistens erfährt man ja leider nix, was aus den Fragen geworden ist.
Und prima finde ich auch, daß du dich von dem ruppigen Umgangston hier nicht hast abschrecken lassen ..ggg
Schönes Wochenende !
Und prima finde ich auch, daß du dich von dem ruppigen Umgangston hier nicht hast abschrecken lassen ..ggg
Schönes Wochenende !