RoboCop
Kreditabbezahlung
Meine Frau und ich lassen uns scheiden, haben vor langer Zeit einen kredit aufgenommen (genauer gesagt meine Frau hat das alles gemacht, da sie zu der Zeit selber bei einer Bank gearbeitet hat). Da wir nicht im guten auseinander gehen, reden meine Frau und ich so gut wie nie, nur das nötigste.
Jetzt stelle ich mir die Frage, wie sieht das aus mit dem Kredit müssen wir trotzdem noch beide weiter zahlen, oder nur ich, oder nur sie !?
Jetzt stelle ich mir die Frage, wie sieht das aus mit dem Kredit müssen wir trotzdem noch beide weiter zahlen, oder nur ich, oder nur sie !?
Antworten (18)
Warst du bei der Unterzeichnung:
- verheiratet?
- volljährig?
- nicht unter Kuratel?
Wenn du nicht überall ja sagen kannst, ist die Chance, dass der Kelch an dir vorbei geht bei nullkommanullundnullzig!
- verheiratet?
- volljährig?
- nicht unter Kuratel?
Wenn du nicht überall ja sagen kannst, ist die Chance, dass der Kelch an dir vorbei geht bei nullkommanullundnullzig!
@wokk
vermutlich ist Fragesteller nun genauso verwirrt wie jeder andere Leser.
Dies könnte zum einen an der doppelten Verneinung liegen oder am fehlenden nicht.
Oder so.
Nicht.
vermutlich ist Fragesteller nun genauso verwirrt wie jeder andere Leser.
Dies könnte zum einen an der doppelten Verneinung liegen oder am fehlenden nicht.
Oder so.
Nicht.
Sie zahlt es, wenn sie die Unterschrift gesetzt hat. Du hast selbst gemeint, dass sie das alles gemacht hat. also trägt sie die Verantwortung. Ich würde es ihr üebrlassen und da hätte ich auch kein schlechtes Gewissen.
Hallo Robby
Hast du denn auch den Kreditantrag unterschrieben?
Wenn ja, dann komme deinen Verpflichtungen aus der Unterschrift nach.
Hast du denn auch den Kreditantrag unterschrieben?
Wenn ja, dann komme deinen Verpflichtungen aus der Unterschrift nach.
Hallo dschinn,
damit wollte ich RoboCop zum nachdenken anregen.
Bei dir hat es zumindest geklappt!
In einer Ehe sind immerhin beide Partner haftend - zumindest wenn sie in einer Zugewinngemeinschaft leben!
damit wollte ich RoboCop zum nachdenken anregen.
Bei dir hat es zumindest geklappt!
In einer Ehe sind immerhin beide Partner haftend - zumindest wenn sie in einer Zugewinngemeinschaft leben!
Wow, mir geht's hier bei nicht darum, dass ich mich vor den Kosten drücke. Ich hätte nur gerne einen überblick, wie viel mich die Scheidung mit drum und dran kostet und mit welchen Kosten ich nach der Scheidung rechnen muss.
Kommt auch ganz darauf an, wie du in dem Vertrag drin stehst, habt ihr beide unterschrieben stehst du als Bürge drinne?
Hier, noch mal weiterführende infos dazu:http://www.scheidungsrecht.org/kredit-bei-scheidung/
Weil wenn einer von euch unterschrieben hat und der andere steht nur zur Bürgschaft drinne, muss derjenige der den Vertrag unterschrieben hat zahlen und wenn es zu dem fall kommt, das derjenige nicht mehr zahlen kann muss der Bürge weiter zahlen.
Du solltest vielleicht noch einmal genauer beschrieben, wie genau das bei euch alles geregelt ist?
Hier, noch mal weiterführende infos dazu:http://www.scheidungsrecht.org/kredit-bei-scheidung/
Weil wenn einer von euch unterschrieben hat und der andere steht nur zur Bürgschaft drinne, muss derjenige der den Vertrag unterschrieben hat zahlen und wenn es zu dem fall kommt, das derjenige nicht mehr zahlen kann muss der Bürge weiter zahlen.
Du solltest vielleicht noch einmal genauer beschrieben, wie genau das bei euch alles geregelt ist?
Du hast keinen Respekt, zeigst dich mit einem Avatar von Al Capone. Du schiebst die Schuld einer Frau zu ? Hast du keine eigene Eier ?
Wenn man geschieden ist, hat man keine Schulden mehr. Weder der Mann, noch die Frau.
Die Bank hat leider das Nachsehen. 😢
Das weiß doch jeder.
Die Bank hat leider das Nachsehen. 😢
Das weiß doch jeder.
Na ja, Du solltest mit Deiner Frau reden und am billigsten wäre es Ihr beendet die Ehe ohne Streit um jede Tischdecke...
Also einigt euch gütlich!
Ob es auch generell ohne Anwalt alles geht dann, habe ich auf die Schnelle nicht rausgelesen... scheinbar brauchts mindestens einen? (Welcher auch für beide arbeiten könnte?)
Selber mal recherchieren gelle..
Beispielkosten für Anwalt und Gericht habe ich hier gefunden, Verwendung dieser Webseite aber auf eigene Gefahr
https://www.scheidung.de/scheidungskosten-im-detail.html
Je nach Einkommenssituation kann der Rentenausgleich und diese Zugewinngeschichte für den Besserverdienenden durchaus auch ein Gefühl des Schmerzes erzeugen, das würde ich persönlich nun aber nicht unter Kosten einordnen.
Ansonsten wurde schon vieles beantwortet hier, geteiltes Leid ist halbes Leid.
Also einigt euch gütlich!
Ob es auch generell ohne Anwalt alles geht dann, habe ich auf die Schnelle nicht rausgelesen... scheinbar brauchts mindestens einen? (Welcher auch für beide arbeiten könnte?)
Selber mal recherchieren gelle..
Beispielkosten für Anwalt und Gericht habe ich hier gefunden, Verwendung dieser Webseite aber auf eigene Gefahr
https://www.scheidung.de/scheidungskosten-im-detail.html
Je nach Einkommenssituation kann der Rentenausgleich und diese Zugewinngeschichte für den Besserverdienenden durchaus auch ein Gefühl des Schmerzes erzeugen, das würde ich persönlich nun aber nicht unter Kosten einordnen.
Ansonsten wurde schon vieles beantwortet hier, geteiltes Leid ist halbes Leid.
Schwan, das kann ja wohl nur ironisch gemeint sein, oder?
Ansonsten wüsste ich sehr gerne, was du heute geraucht hast.....
Ansonsten wüsste ich sehr gerne, was du heute geraucht hast.....
Wenn nicht anders vereinbart, dann ist eine Ehe eine Zugewinn-Gemeinschaft. Was sowohl für Zugewinne als auch für Verluste steht.
Nach meinem Rechts-Verständnis müsste das bedeuten:
Damit steht dann eine abstrakte Zahl auf dem Papier, mit entweder positivem, vielleicht aber auch negativem Vorzeichen.
Diese Zahl muss dann mit Sachgegenständen, Verbindlichkeiten aus Kreditverträgen und Kontoguthaben so gefüllt werden, dass am Ende ein fairer Ausgleich steht. Es gibt da nach meinem Verständnis keinen "Automatismus", der da abläuft, sondern man muss sich auseinander setzen und einigen. Auf eine Art und weise, so dass niemand über den Tisch gezogen wird. Was bei einer Scheidung naturgemäß etwas schwer fällt, aber da muss man trotzdem durch.
Z.B. übernimmt dann einer von Beiden das Haus zusammen mit dessen Belastungen. Und was dann noch zu einem fairen Ausgleich fehlt, muss anderweitig ausgegelichen werden. Wer da ursprünglich was unterschrieben hat, halte ich da zwar nicht gerade für unwichtig, aber doch zumindest für zweitrangig.
So eine Zuschreibung: wer hat den Vertrag unterschrieben, der hat's dann an der Backe, greift meines Erachtens viel zu kurz.
Nach meinem Rechts-Verständnis müsste das bedeuten:
- Gemeinsames Vermögen
- Minus gemeinsame Verbindlichkeiten
- Minus die jeweiligen Vermögen zu Beginn der Ehe
- Geteilt durch 2
Damit steht dann eine abstrakte Zahl auf dem Papier, mit entweder positivem, vielleicht aber auch negativem Vorzeichen.
Diese Zahl muss dann mit Sachgegenständen, Verbindlichkeiten aus Kreditverträgen und Kontoguthaben so gefüllt werden, dass am Ende ein fairer Ausgleich steht. Es gibt da nach meinem Verständnis keinen "Automatismus", der da abläuft, sondern man muss sich auseinander setzen und einigen. Auf eine Art und weise, so dass niemand über den Tisch gezogen wird. Was bei einer Scheidung naturgemäß etwas schwer fällt, aber da muss man trotzdem durch.
Z.B. übernimmt dann einer von Beiden das Haus zusammen mit dessen Belastungen. Und was dann noch zu einem fairen Ausgleich fehlt, muss anderweitig ausgegelichen werden. Wer da ursprünglich was unterschrieben hat, halte ich da zwar nicht gerade für unwichtig, aber doch zumindest für zweitrangig.
So eine Zuschreibung: wer hat den Vertrag unterschrieben, der hat's dann an der Backe, greift meines Erachtens viel zu kurz.
Die Frage ist natürlich der übliche Schwachsinn, der in die Kompetenz der Anwaltskanzlei Schnack, Sabbel und Laber fällt.
„Wenn Deine Frau den Kreditvertrag alleine unterschrieben hat, dann ist sie auch alleine für die Rückzahlung zuständig“ - schreibt ing. Ist natürlich nur die halbe Wahrheit. Wenn sie - aus welchen Gründen auch immer - allein unterzeichnet hat, bedeutet dies noch lange nicht, dass er im Fall einer Scheidung nicht auch zahlen muss. Es kommt hier darauf an, wie der Kreditbetrag verwendet wurde. Hat sie sich mit der Kohle einen Urlaub gegönnt, ohne ihn mitzunehmen, ist er raus. Hat sich das Geld hingegen in eine Küche der gemeinsamen Wohnstatt verwandelt, dann zahlt er! Auch gesamtschuldnerisch; mit allen Folgen. Also, nur mal so ...
„Wenn Deine Frau den Kreditvertrag alleine unterschrieben hat, dann ist sie auch alleine für die Rückzahlung zuständig“ - schreibt ing. Ist natürlich nur die halbe Wahrheit. Wenn sie - aus welchen Gründen auch immer - allein unterzeichnet hat, bedeutet dies noch lange nicht, dass er im Fall einer Scheidung nicht auch zahlen muss. Es kommt hier darauf an, wie der Kreditbetrag verwendet wurde. Hat sie sich mit der Kohle einen Urlaub gegönnt, ohne ihn mitzunehmen, ist er raus. Hat sich das Geld hingegen in eine Küche der gemeinsamen Wohnstatt verwandelt, dann zahlt er! Auch gesamtschuldnerisch; mit allen Folgen. Also, nur mal so ...
Und nun, lieber Herr DerDoofe, was ist Schwachsinn an dieser Frage:
»Jetzt stelle ich mir die Frage, wie sieht das aus mit dem Kredit müssen wir trotzdem noch beide weiter zahlen, oder nur ich, oder nur sie !?«?
Schwachsinn, weil du sie nicht beantworten kannst, aber dafür den Beitrag von Matthew stellenweise kopierst?
»Jetzt stelle ich mir die Frage, wie sieht das aus mit dem Kredit müssen wir trotzdem noch beide weiter zahlen, oder nur ich, oder nur sie !?«?
Schwachsinn, weil du sie nicht beantworten kannst, aber dafür den Beitrag von Matthew stellenweise kopierst?