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Gast

Kreditrückzahlung

Ist es rechtlich zulässig, das doppelte der Kreditsumme zurückzahlen zu müssen?
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Antworten (6)
micle
Warum nicht?
Bei ausreichend langer Laufzeit, niedriger Tilgung und entsprechend hohem Sollzins kann sich das durchaus ergeben.
Vorher rechnen!
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StechusKaktus
Rechtlich ist der Begriff des Wucher als sittenwidriges Rechtsgeschäft in § 138 BGB geregelt. In diesem Paragrafen ist zunächst von einem auffälligen Missverhältnis von Leistung (Kreditgewährung) und Gegenleistung (Zinszahlung) die Rede. Dieser unbestimmte Rechtsbegriff wurde durch die Rechtsprechung des BGH präzisiert. Danach soll ein Zinswucher vorliegen, wenn der verlangte Zinssatz doppelt so hoch ist wie der vergleichbare Marktzins. Beispiel: 10 Prozent Sollzinssatz gegenüber einem Marktzinssatz von 5 Prozent. Ein Kredit ist nach der Rechtsprechung sittenwidrig, wenn der effektive Jahreszins den Vergleichszins relativ um mehr als 91 Prozent überschreitet (BGH III ZR 60/81 v. 8.7.82) und eine Notlage oder Unerfahrenheit des Darlehnsnehmers ausgenutzt worden ist.

Du hast also gute Chancen, sofern der Kredit in der letzten Zeit abgeschlossen wurde und nicht länger als 30 Jahre läuft. Viel Erfolg!
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micle
@StechusKaktus: Das ist sicher richtig, es muß aber gar kein Wucher vorliegen. Rechne selbst mal nach, 5% Nominalzins und 1% Tilgung und schon sind die während der Laufzeit aufgelaufen Zinszahlungen so hoch, wie die Kreditsumme.
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StechusKaktus
Ich habe nachgerechnet, in welchen Fällen man auf die Rückzahlung der doppelten Kreditsumme kommt: Bei einer Laufzeit von 60 Monaten beträgt der Effektivzins a) bei annuitätischer (=Tilgung in gleich hohen Raten) Tilgung ca. 33% p.a. und b) bei endfälliger Tilgung ca. 20% p.a. Das fällt eindeutig unter den genannten Paragrafen.
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micle
Das mag sein, nochmal, auch bei üblichen Konditionen kann dies ohne weiters zutreffen.
Durch die langen Laufzeiten, wie sie bei Hypothekendarlehen üblich sind, summiert sich der geleistete Zins in einem Beispiel von 5% Nominalzins und 1% Tilgung ebenfalls auf die Höhe des ursprünlichen Darlehensbetrages, somit würde das doppelte des geliegenen Betrages zurückgezahlt ohne das Wucher vorliegt, wobei 5% durchschnittlicher Nominalzins bei Laufzeiten um die 30 Jahre rückblickend betrachtet sogar eher unterdurchschnittlich gering sind.
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MarioFe
Das dopppelte halte ich schon für sehr übertrieben außer die Laufzeit ist so extrem lange und die eigene Bonität mehr als schlecht. Würde so ein Angebot niemals unterschreiben.
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