Kreuzfahrt Küchenchef: Bin ich in Deutschland steuerpflichtig?
Lebe in Bayern, Neustadt a.d. Aisch
Antworten (8)
@rayer: wer seinen Wohnsitz in D hat, ist hier unbeschränkt steuerpflichtig. Den hat er nach eigener Aussage (zumindest, wenn man Bayern als zu D gehörig betrachtet - ist für die dortigen Eingeborenen keine Selbstverständlichkeit). Damit gibt es kein "es kommt darauf an" mehr.
Vereinigte Lohnsteuerhilfe:
"Eine Grundregel des deutschen Einkommensteuergesetzes besagt, dass Sie immer dort Steuern zahlen müssen, wo Ihr Wohnsitz ist. An diesem Ort haben Sie dann laut Steuerrecht Ihren „gewöhnlichen Aufenthalt“ und müssen dort Ihr gesamtes inländisches und ausländisches Einkommen versteuert. Das Ganze nennt sich Welteinkommensprinzip."
Doch keine Regel ohne Ausnahme: Doppelbesteuerungsabkommen mit dem Lande in dem gearbeitet wird.
Weiter: "Kompliziert wird es, wenn Sie länger als ein halbes Jahr im Ausland arbeiten, Ihren Wohnsitz in Deutschland behalten und es kein Abkommen zwischen den Ländern gibt. Dann müssen Sie in der Regel in beiden Ländern Steuern zahlen."
Alternativ besteht die Möglichkeit sich in Deutschland von der Einkommensteuer befreien zu lassen. Das geht aber nur, wenn Sie von einem ausländischen Arbeitgeber bezahlt werden.
Allgemein betrachtet man den Ort an dem man gemeldet ist als Lebensmittelpunkt.
"Eine Grundregel des deutschen Einkommensteuergesetzes besagt, dass Sie immer dort Steuern zahlen müssen, wo Ihr Wohnsitz ist. An diesem Ort haben Sie dann laut Steuerrecht Ihren „gewöhnlichen Aufenthalt“ und müssen dort Ihr gesamtes inländisches und ausländisches Einkommen versteuert. Das Ganze nennt sich Welteinkommensprinzip."
Doch keine Regel ohne Ausnahme: Doppelbesteuerungsabkommen mit dem Lande in dem gearbeitet wird.
Weiter: "Kompliziert wird es, wenn Sie länger als ein halbes Jahr im Ausland arbeiten, Ihren Wohnsitz in Deutschland behalten und es kein Abkommen zwischen den Ländern gibt. Dann müssen Sie in der Regel in beiden Ländern Steuern zahlen."
Alternativ besteht die Möglichkeit sich in Deutschland von der Einkommensteuer befreien zu lassen. Das geht aber nur, wenn Sie von einem ausländischen Arbeitgeber bezahlt werden.
Allgemein betrachtet man den Ort an dem man gemeldet ist als Lebensmittelpunkt.
ich glaube, für solche Berufe sieht das deutsche Steuerrecht Ausnahmeregelungen vor, zumindest gibt es dafür eigene Formulare bzw Fragen im Elster.
Ansonsten habt ihr alle keine Ahnung, ich auch nicht und "normale" Steuerberater und -anwälte und erst recht Lohnsteuerhilfevereine und ähnliches haben ebenfalls keinen blassen Schimmer von Steuerrecht für Grenzgänger oder -pendler. Ich habe mein ganzes Berufsleben darunter gelitten. Gewohnt, gearbeitet in und gearbeitet für: D, B, NL in allen Permutationen. Ätzend hoch zehn!
Ansonsten habt ihr alle keine Ahnung, ich auch nicht und "normale" Steuerberater und -anwälte und erst recht Lohnsteuerhilfevereine und ähnliches haben ebenfalls keinen blassen Schimmer von Steuerrecht für Grenzgänger oder -pendler. Ich habe mein ganzes Berufsleben darunter gelitten. Gewohnt, gearbeitet in und gearbeitet für: D, B, NL in allen Permutationen. Ätzend hoch zehn!
rayer ich sach dir: wenn du in Deutschland arbeitest und in Belgien wohnst, ist es ein (großer) Unterschied, ob deine Wohnung in Kelmis (Landkreis grenzt an D) ist oder Pombiers, 5 km weiter, grenzt aber nicht an D. Und wenn dein deutscher Arbeitgeber dich dann zur Tätigkeit in der Firmenzentrale in Holland verdonnert, darfst du das nur max 182 Tage im Jahr tun und dann auch nicht mal an einem Sonntag zum Shoppen nach Venlo oder zum Baden nach Cadzand. Tatsächlich, kommt total drauf an.
Ich habe mich zuerst gewundert, wieso hier irgendwas über B und NL geschrieben wird. Hier hatte ein Seemann gefragt und ich hatte für einen Seemann geantwortet. Landratten hatte ich dabei gar nicht auf dem Schirm.
Dann ist der Groschen gefallen. Sorry, ich habe den ersten Satz für die hiesige Klientel zu sehr verkürzt: setzt bitte "Ein Seemann mit" davor.
Dann heißt es "Ein Seemann mit Wohnsitz in D => unbeschränkte Steuerpflicht in D mit allen Einnahmen weltweit." Das passt dann.
Dann ist der Groschen gefallen. Sorry, ich habe den ersten Satz für die hiesige Klientel zu sehr verkürzt: setzt bitte "Ein Seemann mit" davor.
Dann heißt es "Ein Seemann mit Wohnsitz in D => unbeschränkte Steuerpflicht in D mit allen Einnahmen weltweit." Das passt dann.
ich bin überrascht - eine Aussage aus Deiner Tastatur, der ich einfach mal uneingeschränkt zustimme.