Kriegswaffenschutzgesetz
Folgende Situation: In einem Zug, welcher nur in Deutschland fährt verhält sich eine Person den anderen recht agressiv. Diese Person schlägt dann eine andere. Darauf hin wird die Polizei gerfuen, welche mit genügend Beweisen sicher sind, dass er die andere Person geschlagen hat. Darauf hin kommt es zu einer Durchsuchung der persönlichen mitgeführten Gegenständen. Fund: Eine 100% auseinander gebaute Ak 47 (kann auch eine x beliebige sein), wo ein Teil von z.B. 6 fehlt. Würde das 6. Teil vorhanden sein, würde die Waffe einwandfrei funktionieren. Könnte er auch wegen des Kriegswaffenschutzgesetzes verurteilt werden?