Küdigen oder kündigen lassen?
Guten Abend allerseits,
bin seit 6 Monaten in einem Arbeitsverhältnis und ich und der AG sind uns einig, dass es nichts für mich ist. Ich stehe nun vor der Wahl selbst zu kündigen oder gekündigt zu werden.
Die größte Sorge ist der Einfluss auf die folgende Jobsuche bzw. das, was auf das Zeugnis kommt. Daneben noch die Sache mit ALG-Sperre.
Wie sehen das die Personaler, wenn ich sage, ich habe den AG gebeten mich zu kündigen, obwohl ich es selbst wollte?
Was wäre die Empfehlung?
Vielen Dank und Gruß
Peter
bin seit 6 Monaten in einem Arbeitsverhältnis und ich und der AG sind uns einig, dass es nichts für mich ist. Ich stehe nun vor der Wahl selbst zu kündigen oder gekündigt zu werden.
Die größte Sorge ist der Einfluss auf die folgende Jobsuche bzw. das, was auf das Zeugnis kommt. Daneben noch die Sache mit ALG-Sperre.
Wie sehen das die Personaler, wenn ich sage, ich habe den AG gebeten mich zu kündigen, obwohl ich es selbst wollte?
Was wäre die Empfehlung?
Vielen Dank und Gruß
Peter
Antworten (12)
Schwierig. Es gibt Personale, die fragen nach, es gibt Personaler, die laden dich erst gar nicht ein. Ich kenne Deinen restlichen Lebenslauf nicht. Wenn es eine einmalige Episode war, dass Du bereits am Ende der Probezeit aus dem Betrieb gegangen bist, wird jeder Personaler verstehen, wenn Du ihm erklärst, warum Du nicht selber gekündigt hast: Weil Dir bei einer Kündigung durch den AG sofort Sozialleistungen zustehen. Da Du und Dein Arbeitgeber Euch ja einig seid, ist es völlig in Ordnung, wenn er Dich gehen lässt, wenn also ER kündigt.
Eigentlich auch egal!
Das ALG 1 läuft nur 1 Jahr, danach rutscht du in ALGII also Hartz 4.
Wenn du vorher z.B. 6 Monate arbeitslos warst und jetzt wieder in die Arbeitslosigkeit rutscht, bleiben dir noch 6 Monate Arbeitslosengeld, danach bekommst du Hartz 4. Du musst min. 1 Jahr ununterbrochen beschäftigt sein, um wieder Arbeitslosengeld zu bekommen. Das mit dem Zeugnis bzw. Kündigungsgrund solltest du mit einem Arbeitsrechtler besprechen
Das ALG 1 läuft nur 1 Jahr, danach rutscht du in ALGII also Hartz 4.
Wenn du vorher z.B. 6 Monate arbeitslos warst und jetzt wieder in die Arbeitslosigkeit rutscht, bleiben dir noch 6 Monate Arbeitslosengeld, danach bekommst du Hartz 4. Du musst min. 1 Jahr ununterbrochen beschäftigt sein, um wieder Arbeitslosengeld zu bekommen. Das mit dem Zeugnis bzw. Kündigungsgrund solltest du mit einem Arbeitsrechtler besprechen
Ing
Ganz so einfach ist das nicht, wenn der AG ihm wg Zwangslage kündigt, kann die Arbeitsagentur einen Nachweis vom AG über die Zwangslage verlangen oder vom AN, das er auf Wiedereinstellung klagt!
Ganz so einfach ist das nicht, wenn der AG ihm wg Zwangslage kündigt, kann die Arbeitsagentur einen Nachweis vom AG über die Zwangslage verlangen oder vom AN, das er auf Wiedereinstellung klagt!
wenn die Bewerbung so ausdrucksstark war wie die gestellte Frage, man kann sich dies ja auch schreiben lassen, merkt ein Chef halt erst nach Arbeitsaufnahme was für eine Flachpfeife da angetanzt kommt.
Da bin ich zu 100% bei dir!
Nachdem ich bei der Bundeswehr ausgeschieden bin, war ich viele Jahre im Angestelltenverhältnis, danach durchgängig selbstständig. Ich wäre allerdings auch nie auf die Idee gekommen mich selbst in die Arbeitslosigkeit zu entlassen. Nur ich brauchte ich mich, nach meinem Einstieg bei der Nixdorf Computer AG, nie wieder bewerben, ich wurde immer abgeworben, das Glück hat nicht gleich jeder. Wenn man in seinem.Job unglücklich ist, muss das schrecklich sein. Ich hatte auch mal einen Mitarbeiter, der nicht wirklich zum Kälte- und Klimatechniker taugte. Wir haben aber gemeinsam eine Alternative bei einem guten Kunden gesucht und da ist er bis heute glücklich. Das Glück eines jeden Menschen, liegt in der ungehinderten Ausübung seiner hervorstechendsten Eigenschaften.
Nachdem ich bei der Bundeswehr ausgeschieden bin, war ich viele Jahre im Angestelltenverhältnis, danach durchgängig selbstständig. Ich wäre allerdings auch nie auf die Idee gekommen mich selbst in die Arbeitslosigkeit zu entlassen. Nur ich brauchte ich mich, nach meinem Einstieg bei der Nixdorf Computer AG, nie wieder bewerben, ich wurde immer abgeworben, das Glück hat nicht gleich jeder. Wenn man in seinem.Job unglücklich ist, muss das schrecklich sein. Ich hatte auch mal einen Mitarbeiter, der nicht wirklich zum Kälte- und Klimatechniker taugte. Wir haben aber gemeinsam eine Alternative bei einem guten Kunden gesucht und da ist er bis heute glücklich. Das Glück eines jeden Menschen, liegt in der ungehinderten Ausübung seiner hervorstechendsten Eigenschaften.
jetzt will ich mal eine Lanze für Gast Peter brechen:
er hat uns nicht mitgeteilt ob er sich vielleicht auf Druck des Arbeitsamtes/Arge bewerben mußte. Auch hierbei werden Drohkulissen aufgebaut welche für AN und AG nicht förderlich sind.
er hat uns nicht mitgeteilt ob er sich vielleicht auf Druck des Arbeitsamtes/Arge bewerben mußte. Auch hierbei werden Drohkulissen aufgebaut welche für AN und AG nicht förderlich sind.
Das stimmt, ich hab mal gehört, wenn du das zweite oder dritte Angebot der AAG ablehnst, bekommst du kein Geld mehr oder Sperren?
ja ing793, vollkommen Recht. Aber, besonders von der Arge habe ich Bewerber bekommen, bei denen ich nicht wußte wer dabei geärgert werden soll der Bewerber oder der AG.
LKW-Fahrer auf Techniker für Konstruktion im Lkw-Zubehörbau wie Sattelauflieger
LKW-Fahrer auf Techniker für Konstruktion im Lkw-Zubehörbau wie Sattelauflieger
Oder von der ARGE, da sehen die Bewerbungsunterlagen aus wie Butterbrotpapier. Genau so geknautscht und ebenso fettig. Die Bewerber kommen dann auch passend dazu gekleidet.
Nein Hackus, ich meinte nicht die Chrem de la Chrem der Bewerbungsverweigerer.
Nein, es gibt auch solche, die wollen, aber die sich unbedingt x-mal Bewerben müssen, egal wo - auf Teufel komm raus.
Nein, es gibt auch solche, die wollen, aber die sich unbedingt x-mal Bewerben müssen, egal wo - auf Teufel komm raus.