kündigun arbeit
schönen guten abend!
ich wurde heute gekündigt weil ich von arbeits PC einmahl mich beworben habe.
und jetzt haben die mich fristlos gekündigt weil ich angeblich firmen geheimnisse verbreite und damit auch angeblich ein diebstahl begangen habe.
ist das soo richtig???
ich wurde heute gekündigt weil ich von arbeits PC einmahl mich beworben habe.
und jetzt haben die mich fristlos gekündigt weil ich angeblich firmen geheimnisse verbreite und damit auch angeblich ein diebstahl begangen habe.
ist das soo richtig???
Antworten (9)
Keine Ahnung, was du so geschrieben hast. Und niemand hier weiß, was das für angebliche Geheimnisse waren. Aber ich kann mir nicht vorstellen, dass ich eine Kündigung bekomme, nur weil ich eine Bewerbung auf einem Dienst-PC schreibe und diese dann abschicke.
Ich finde es schon dreist, sich während der Arbeitszeit vom Firmen-Pc bei einem anderen Betrieb zu bewerben. Ob dies allein für eine fristlose Kündigung ausreicht, wage ich zu bezweifeln, ich bin aber kein Arbeitsrechtler. Die angebliche Verbreitung von Firmengeheimnissen müssen natürlich zweifelsfrei nachgewiesen werden. Falls du aber bisher mit der Firmenkorrespondenz beauftragt warst, halte ich allein die hier gestellte Frage für einen fristlosen Kündigungsgrund.
Nana, lieber musca! Du sollst doch nicht interpretieren. Ich kann beim besten Willen nicht erkennen, dass der Fragesteller die Bewerbung während seiner Arbeitszeit geschrieben hat.
Ich schlage vor, lieber Gast 87239,
Sie üben erstmal Drei-Wort-Sätze. Wenn die dann fehlerfrei oder wenigstens verständlich sind, sieht man weiter.....
Sie üben erstmal Drei-Wort-Sätze. Wenn die dann fehlerfrei oder wenigstens verständlich sind, sieht man weiter.....
ok ok bh-roth, man weiß nicht, ob der Firmen-PC auch noch wirklich in der Firma stand, dies habe ich erstmal vorausgesetzt, aber.....ja du hast durchaus recht :)
ja ja ich weiß, ich soll nicht interpretieren, aber selbst in der Mittagspause ist es sehr ungeschickt, den Firmenrechner zu Bewerbungen zu nutzen
Ich empfehle einen Anwalt für Arbeitsrecht aufzusuchen. Wir kennen hier die Sachlage nicht genau.
Bezüglich der Rechtschreibung des Gastes kann man nicht so ohne weiteres Rückschlüsse auf die berufliche Qualifikation ziehen. Ich habe schon viel schlimmeres Geschreibsel von Leuten mit Abitur und erfolgreich abgeschlossener Berufsausbildung in einem anspruchsvollen Beruf gelesen. Und mein Sohn fand keinen Bewerber - alle mit Abi - denen er einen Ausbildungsvertrag geben konnte, weil die Bewerber beim Test nicht in der Lage waren, einen Sachverhalt plausibel und korrekt als Brief zu verfassen. Pisa lässt grüssen.
Bezüglich der Rechtschreibung des Gastes kann man nicht so ohne weiteres Rückschlüsse auf die berufliche Qualifikation ziehen. Ich habe schon viel schlimmeres Geschreibsel von Leuten mit Abitur und erfolgreich abgeschlossener Berufsausbildung in einem anspruchsvollen Beruf gelesen. Und mein Sohn fand keinen Bewerber - alle mit Abi - denen er einen Ausbildungsvertrag geben konnte, weil die Bewerber beim Test nicht in der Lage waren, einen Sachverhalt plausibel und korrekt als Brief zu verfassen. Pisa lässt grüssen.