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Kunde erzählt Unwahrheiten auf Facebook Gruppe und nennt sogar Namen

Ein Kunde von mir erzählt in einer FB Gruppe Dinge über mich die unwahr sind und nennt sogar öffentlich meinen Namen. Was kann ich tun, damit mein Name da raus kommt.
Frage beantworten Frage Nummer 3000203974 Frage melden

Antworten (5)
Schnauz
Zuallererst solltest du dich fragen, welchen Grund der Kunde haben könnte, derartiges zu tun. Wenn dir keiner einfällt, und du schlüssig beweisen kannst, dass die Anschuldigungen nicht stimmen, könntest du eine Verleumdungsklage einreichen.
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ingSND
@Schnauz: er muss nicht nachweisen, dass die Behauptung des Kunden falsch ist.

Für den Tatbestand der üblen Nachrede ist es hinreichend, wenn der Beschuldigte eine ehrverletzende Äußerung tätigt, die nicht beweisbar wahr ist. Im Falle einer solchen Äußerung wäre also der Kunde in der Beweispflicht.
Und nach einer Verurteilung im Strafprozess sollte der Zivilprozess um möglichen Schadenersatz ein Selbstläufer sein.
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ingSND
wobei hier grundsätzlich erst mal nix von ehrverletztend steht - nur von "unwahr" (euphemistisch für "Lüge")

Wobei - Fatzebuck, ist das nicht dieser quasi rechtsfreie Raum, wo man einfach nicht 'rein geht, und wenn doch, selber schuld??
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Schnauz
@ ingSND
Was ich unterschwellig zum Ausdruck bringen wollte, ist die Möglichkeit, dass der Kunde recht haben könnte. Dann wäre das keine Ehrverletzung. Also ist der Fragesteller gut beraten, Argumente für seine Unschuld zu sammeln, bevor er sich auf einen Rechtsstreit einlässt.
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ingSND
@Schnauz: das war dann sehr unterschwellig, aber unter diesem Gesichtspunkt gebe ich Dir recht, da sind wir einer Meinung.
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