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Gast

Lastenzuschuß für Hausbesitzer

stimmt es ,daß die Einnahmen beim ,Lastenzuschuß für Hausbesitzer' auch eine untere Mindesthöhe
erreichen müssen .Bei einer Person 50% mehr als der Bürgergeldsatz (ohne Heizkosten)
Wie berechnet man ,ohne Heizkosten'? Bürgergeld ab Januar 550 Euro d.h. 825 Euro Mindesteinnahmen.
Wahrscheinlich noch etwas höher, zu diesen 550 Euro Bg. kommen ja wahrscheinlich noch ein kleiner Aufschlag hinzu. Also Einnahmen noch etwas höher. Hätte noch einige Fragen zum Lastenzuschuß:
Wert der Immobilie, Grunstücksgröße...etc.
MfG
KaDe
Frage beantworten Frage Nummer 3000277160 Frage melden

Antworten (1)
PezzeyRaus
Nein. Es geht wohl eher um einen Lastenzuschuss für Hauseigentümer, nicht für Besitzer. Ansonsten weiß ich nicht, worum es sich dreht.
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