lebenslanges wohnrecht
meine mutter hat lebenslanges wohnrecht im haus ,das meine schwester mit Ehemann bekommen hat.das haus ist inzwischen fast unbewohnbar.wer muss die kosten für Instandhaltung tragen
Antworten (1)
Bei einem Wohnrecht der Eigentümer des Hauses.
Bei einem Nießbrauch der Begünstigte.
Falls die Schwester das Haus verkommen lässt, um die Mutter raus zu ekeln, muss sie die Kosten für eine Ersatzwohnung tragen, oder die Mutter finanziell abfinden.
Das muss meist gerichtlich erstritten werden.
Das Wohnrecht ist in der Regel im Vertrag mit einem Wert beziffert.
Bei einem Nießbrauch der Begünstigte.
Falls die Schwester das Haus verkommen lässt, um die Mutter raus zu ekeln, muss sie die Kosten für eine Ersatzwohnung tragen, oder die Mutter finanziell abfinden.
Das muss meist gerichtlich erstritten werden.
Das Wohnrecht ist in der Regel im Vertrag mit einem Wert beziffert.