Links abbiegen bei geradeaus-Pfeil auf der Fahrbahn
Folgende Situation, zweispurige Straße, auf beiden Seiten das Vorschriftzeichein geradeaus oder links, auf der rechten Fahrbahn ein geradeaus-Pfeil und auf der linken Fahrbahn geradeaus- und links-Pfeil. Meine Frage, darf man von der rechten Spur aus nach links abbiegen?
Antworten (16)
So bescheuert dies auch klingt, das ist meiner Erinnerung nach nicht eindeutig geklärt.
Ich finde es nicht mehr, aber es gab mal ein Urteil eines recht hohen Gerichts, dass Fahrbahnmarkierungen nur Empfehlungen seien und dass Fahrer auch von der ganz linken Spur entgegen der Fahrbahnmarkierungen Rechts abbiegen dürften, sofern Sie die Vorfahrt der Fahrzeuge auf den anderen Spuren beachten.
Andererseits gibt es ein Urteile vom Landesgericht Hamm, demnach stellen sie verbindliche Fahrtrichtungsgebote dar.
Zwischen "verbindliche Gebote" und "Empfehlung" liegen Welten.
Ich finde es nicht mehr, aber es gab mal ein Urteil eines recht hohen Gerichts, dass Fahrbahnmarkierungen nur Empfehlungen seien und dass Fahrer auch von der ganz linken Spur entgegen der Fahrbahnmarkierungen Rechts abbiegen dürften, sofern Sie die Vorfahrt der Fahrzeuge auf den anderen Spuren beachten.
Andererseits gibt es ein Urteile vom Landesgericht Hamm, demnach stellen sie verbindliche Fahrtrichtungsgebote dar.
Zwischen "verbindliche Gebote" und "Empfehlung" liegen Welten.
Falsch. Der BGH hat mit Urteil VI ZR 161/13 entschieden:
Die zwischen den Leitlinien befindlichen Pfeile geben mit hinreichender Klarheit die Fahrtrichtung für die nächste Ausfahrt aus dem Straßenring vor. Es handelt sich nicht um bloße Fahrempfehlungen, sondern um (verbindliche) Fahrtrichtungsgebote.
Man muss sich also an die durch Pfeile vorgegebene Fahrtrichtung halten.
Die zwischen den Leitlinien befindlichen Pfeile geben mit hinreichender Klarheit die Fahrtrichtung für die nächste Ausfahrt aus dem Straßenring vor. Es handelt sich nicht um bloße Fahrempfehlungen, sondern um (verbindliche) Fahrtrichtungsgebote.
Man muss sich also an die durch Pfeile vorgegebene Fahrtrichtung halten.
So wie sich die meisten Verkehrsteilnehmer verhalten, scheinen diese sämtliche Verkehrsregeln nur für Empfehlungen zu halten, die zudem auch nur für andere Verkehrsteilnehmer gelten.
Und um Pezzey beizupflichten, besonders Radfahrer scheinen nur mit Empfehlungen zu leben. Eine rote Ampel ist eine freundliche Empfehlung, eventuell links und rechts nachzuschauen, bevor man bei Rot über die Kreuzung düst. Dafür soll aber der Zebrastreifen ein absolutes Haltegebot für Autofahrer darstellen, wenn man den zum Überqueren der Straße nutzt, unabhängig davon, dass ein Radfahrer absteigen muss und zu Fuß laufen, damit der Zebrastreifen wirkt.
Was mich immer wundert, wenn die Sonntags Tour de France Radler am Montag wieder im Auto sitzen, regen die sich genauso über die Radfahrer auf.
Was mich immer wundert, wenn die Sonntags Tour de France Radler am Montag wieder im Auto sitzen, regen die sich genauso über die Radfahrer auf.
" Eine rote Ampel ist eine freundliche Empfehlung, eventuell links und rechts nachzuschauen, bevor man bei Rot über die Kreuzung düst. "
Seit wann gibt es auf Fußwegen Ampeln?
Seit wann gibt es auf Fußwegen Ampeln?
Eigentlich lernt das doch schon in der Fahrschule.
Sind auf allen Fahrbahnen Pfeile, muss man sich danach richten. Sind nicht alle Fahrbahnen mit Pfeilen versehen, hat man die freie Wahl.
Sind auf allen Fahrbahnen Pfeile, muss man sich danach richten. Sind nicht alle Fahrbahnen mit Pfeilen versehen, hat man die freie Wahl.
Die gab es schon immer (naja, jedenfalls ziemlich lang) Kennt sich Fußgängeruberweg.
Abgesehen davon gehe ich davon aus, dass rayer die Radfahrer auf der Straße meint.
Abgesehen davon gehe ich davon aus, dass rayer die Radfahrer auf der Straße meint.
@rayer, Du hast meine Ironie nicht verstanden. In meiner Stadt wird fast nur auf dem Fußweg geradelt und Fußgänger haben gefälligst zur Seite zu springen.
Heute muss ich wohl bei jedem Beitrag nachlegen. Der Radfahrer, der glaubt, der Zebrastreifen (Fußgängerüberweg) bedeutet freie Fahrt für freie Radler, befindet sich im Irrtum. Absteigen, schieben und zu Fuß. Einzig ing hat mich offenbar verstanden.
@Vandit
Genau um den Fall aus deinem Urteil ging es. Die Erstinstanz (war also doch entgegen meiner Erinnerung keine höhere Instanz) hatte nämlich ganz anders geurteilt. "Das Amtsgericht hat sodann nach einem rechtlichen Hinweis an die Parteien, dass die Richtungspfeile auf der Fahrbahn vor der Zufahrt ... lediglich Fahrempfehlungen seien und beide Fahrzeuge – unabhängig davon in welchem Fahrstreifen sie sich tatsächlich befunden hätten – sowohl im Kreisverkehr hätten verbleiben als auch aus diesem hätten ausfahren dürfen,"
Ich fand das Urteil damals schon sehr befremdlich, aber ich bin schon froh, dass es später revidiert wurde.
Genau um den Fall aus deinem Urteil ging es. Die Erstinstanz (war also doch entgegen meiner Erinnerung keine höhere Instanz) hatte nämlich ganz anders geurteilt. "Das Amtsgericht hat sodann nach einem rechtlichen Hinweis an die Parteien, dass die Richtungspfeile auf der Fahrbahn vor der Zufahrt ... lediglich Fahrempfehlungen seien und beide Fahrzeuge – unabhängig davon in welchem Fahrstreifen sie sich tatsächlich befunden hätten – sowohl im Kreisverkehr hätten verbleiben als auch aus diesem hätten ausfahren dürfen,"
Ich fand das Urteil damals schon sehr befremdlich, aber ich bin schon froh, dass es später revidiert wurde.
Da Deine Beiträge nicht den Eindruck machen, als ob Du neu in der WC mitmischt, gehe ich davon aus Du weißt, was der Ironiewimpel ist und auf wessen Erfindung das zurückgeht.
Hier noch mein Senf dazu, sollte Klarheit schaffen:
- Auf Fahrbahnen (Straßen) sind Richtungspfelie verbindlich und zu beachten. Sie zeigen an, welche Fahrtrichtungen erlaubt sind. Zur Frage: Nein, Linksabbiegen ist hier nur auf der linken Spur erlaubt.
- Auf Parkplätzen hingegen sind die Pfeile nicht verbindlich, denn Parkplätze sind keine Straßen.
- Auf Fahrbahnen (Straßen) sind Richtungspfelie verbindlich und zu beachten. Sie zeigen an, welche Fahrtrichtungen erlaubt sind. Zur Frage: Nein, Linksabbiegen ist hier nur auf der linken Spur erlaubt.
- Auf Parkplätzen hingegen sind die Pfeile nicht verbindlich, denn Parkplätze sind keine Straßen.