Frage stellen
Gast

Lohnsteuerhilfe e.V.

Guten Morgen,

ahbe von der vereinigten Lohnsteuerhilfe e.V. einen Mahnbescheid erhalten, soll den
Mitgliedsbeitrageg für 2 Jahre bezahlen, obwohl ich keine Hilfe beansprucht habe.

Hätte der Bescheid nicht bereits nach dem ersten Jahr kommen müssen?
Frage beantworten Frage Nummer 49308 Frage melden

Antworten (2)
bh_roth
@ing793: Korrigiere mich, wenn ich falsch liege. Ich meine, die Verjährung ist 2 Jahre nach Ablauf des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist, also bspw. 15. August 2012, dann verjährt der Anspruch mit Ablauf des Jahres 2014.
Melden
bh_roth
Grummel!
Melden