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Gast

mache eine Gewinnermittlung, habe mein Anhängerverleh verkauft, buche?

muss unbedingt eine Schlüssbilanz erstellt werden, wie verbuche ich den Firmenverkauf, der n. §1(1)UstG frei ist.
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Heraklit1970
Ja, bei Betriebsende MUSS eine Schlussbilanz / Betriebsaufgabebilanz erstellt werden, selbst wenn man zuvor nach Einnahmen-Überschuss die Gewinnermittlungen erstellt hat. Siehe § 16 EStG. Dort ist auch alles andere nachzulesen, da 1000 Zeichen hierfür nicht ausreichen. Viel Spaß dabei! (Oder Sie gehen zu einem Steuerberater...)
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