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loyal

Mail von Inkassobüro

Ich habe eine Mail von einem hfg Inkassobüro bekommen, laut der ich bitteschön 800 Euro zahlen soll. Hintergrund wäre eine Forderung der Telekom von 2010.
Zu hfg selber findet man sowohl seriöse wie auch unseriöse Nachrichten.
Aber:
1. eine Forderung per Maul zu zustellen, halte ich dann doch für eher unseriös.
2. Ganz ehrlich, ich weiß nicht was ich vor zwei Wochen Donnerstags zum Mittagessen hatte, was weiß ich was 2010 war.
3. Wäre das nicht alles sowieso schon lange verjährt? Kennt sich da einer aus?
Frage beantworten Frage Nummer 3000079775 Frage melden

Antworten (18)
Rentier_BV
Hallo Loyal

Es fällt mir schwer, deine Frage nicht als Jokus abzutun.
aber sei es drum, wir tun mal so, als wäre es ernst.

Dieses ist keine juristische Beratung.
Forderungen werden in bestimmten Abständen nach Fälligkeit angemahnt.
Wird dann immer noch nicht bezahlt, wird ein Zahlungsbefehl erwirkt.
Dieser Zahlungsbefehl wird vom Gerichtsvollzieher vollstreckt.
Ist das nicht möglich, wird ein eidesstattliche Versicherung erwirkt.
Aller Schriftverkehr bedarf der Zustellungsurkunde.

E-Mail Verkehr ist bislang noch nicht als Zustellungs Träger freigegeben.

Tip: Informiere die Polizei.
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dschinn
Auch bei Spam und Fraud gilt immer noch: Es heißt E-Mail und nicht Mail!

Und ob die E-Mail wirklich von hfg kommt, wage ich mal zu bezweifeln...
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Cordelier
Lieber Rentier, einen Zahlungsbefehl gibt es in Deutschland nicht.

Erst kommt der Mahnbescheid mit Wiederufsrecht, dann, bei ausbleibender Zahlung etwa 4 Wochen später der Vollstreckungsbescheid mit Wiederufsrecht welches aber nicht die Vollstreckung aussetzt.
Ca. 4 Wochen später kommt dann der GV vorbei. Das ist der Punkt wo derjenige dann mit dem GV Kontakt aufnehmen sollte.

Eine eidestattliche Versicherung gibt es auch nicht mehr, das nennt sich jetzt Vermögensauskunft und ist nicht mehr drei Jahre gültig sondern nur noch zwei Jahre.
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bh_roth
Hast du denn nun endlich eine Rechtsschutzversicherung?
.
Oberflächlich betrachtet wäre m. M. nach eine Rechnung, die vor 7 Jahren gestellt und nicht bedient, und zwischenzeitlich nicht nachweislich angemahnt wurde, verjährt.
.
Hast du diese Adresse schon mal gecheckt: Rechtsdienstleistungsregister.de?
Und dann noch etwas zum Lesen: https://www.test.de/Inkasso-Wie-Sie-auf-Post-von-Geldeintreibern-reagieren-sollten-4927283-0/
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dschinn
konnte mir ein Grinsen auch nicht verkneifen ob der alten Worte vom Renntier...
Aber die beschriebene Mechanik ist so immer noch korrekt und der Betrug wurde benannt.
Alles gut.
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Cordelier
Ups Korrektur Widerrufsrecht, sorry.
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Dödel
@Cordelier: Das wollte ich gerade wieder rufen.
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Cordelier
Meine Güte, ist heute wieder Tag der Goldwaagen???
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Dödel
Richtig. Am Ende des Fragesatzes wird ein, statt drei Fragezeichen gesetzt.
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DerDoofe
Der Tipp, einfach abwarten, ist gut. Denn sollte tatsächlich ein wirksamer Vollstreckungsbescheid vorliegen, ist es für Rechtsmittel schon lange zu spät. Sollte es wider Erwarten keinFake sein, bekommst du in Kürze Besuch vom OGV.

Nur mal am Rande: Auf den Widerspruch gegen den Mahnbescheid hat der Gläubiger nur die Möglichkeit den Klageweg zu beschreiten. Erst ein rechtskräftiges Urteil gegen den Schuldner kann schließlich für vollstreckbar erklärt werden. Und dann beträgt die Verjährungsfrist für die Hauptforderung 30 Jahre. Das war so - und das ist immer noch so. Und sie beginnt am 01.01. um 00.00 Uhr des auf die Rechtskraft folgenden Jahres. Lediglich für erhobene Zinsen gilt die dreijährige Verjährung.
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bh_roth
Zitat: "Sollte es wider Erwarten keinFake sein, bekommst du in Kürze Besuch vom OGV"
Blödsinn. Der OGV, vielleicht aber nur der GV, kommt erst, nachdem ein gerichtlicher Mahnbescheid zugestellt und dieser nicht beglichen wurde. Soweit ist loyal noch lange nicht. Im Moment sind wir noch bei Inkasso. Und da ist es eben die Frage verjährt oder nicht (ich denke, es ist verjährt), fake oder nicht.
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DerDoofe
bh_roth, die Forderung stammt aus 2010! Ohne ein rechtskräftiges und vollstreckbares Urteil ist die Forderung längst verjährt. Wenn ein Inkassounternehmen eine solche Forderung anmeldet, hat es entweder einen vollstreckbaren Titel - dann kommt der OGV - oder es ist versuchter Betrug!
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wokk
Warum reibt ihr euch an solchen Fragen auf . . . ?
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Rentier_BV
Wokk,
es ist auch hier Sommerloch.
Und cygnus austr. bringts auch nicht mehr.
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solitude32
Weil gerade loyal anständiger Antworten verdient.
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wokk
OK, er hat eine aufrechte Antwort verdient.
Aber die Frage wurde jetzt mehrere Male ausreichend beantwortet. Da muss nicht jeder noch einmal eine ähnliche Antwort geben.
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loyal
Moin. Danke erstmal für die Antworten.
Ich war tatsächlich verwirrt, der Aufbau und Inhalt der Mail weicht zumindest von irgendwelchen "Klick mich" Betrugsmails ab. Eine kurze Recherche lässt die Firma auch nicht unbedingt unseriös erscheinen. Ich denke trotzdem, hätten sie einen Titel, wäre das Geld schon lange über offizielle Wege eingetrieben worden.
Was mich tatsächlich interessiert hat war, wann solche Forderungen verjähren ...
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Miracle
Das seriöse Forderungen per e-Mail zugestellt werden glaube ich nicht. Woher hat das Inkasso Büro deine e-Mail Adresse? Wie wollen Sie nachweisen dich kontaktiert zu haben, um ihrer Forderung bei nichtreagieren deinerseits Nachdruck zu verleihen und zu nach oben zu korrigieren?
Oder war es ein E-Postbrief?
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