MalteBU
Mal angenommen ich würde einen alten Schatz finden: Wem gehört der dann? Dürfte man den einfach so behalten?
Antworten (5)
Das kommt darauf an, was es für ein Schatz ist. Wenn es ein alter Schatz ist, so wie man im übertragenden Sinne von einem Schatz spricht, so darf man diesen in der Regel nicht behalten, da er unter ein bestimmtes Gesetzt fällt und somit eher in ein Museum gehört. Allerdings gibt es auch andere Schätze, die man behalten darf.
Wenn jemand einen Schatz findet, darf er den nicht behalten. Grundsätzlich gilt zwar nach dem BGB § 984 folgende, dass sich der Finder des Schatzes und der Grundeigentümer den Schatz jeweils zur Hälfte teilen. Aber da existiert eine bedeutende Ausnahme, die in allen Bundesländern außer Nordrhein-Westfalen und Bayern gilt. Gemeint ist das sogenannte Schatzregal. Wird irgendwas gefunden, was von besonderem wissenschaftlichen Wert ist, geht der Besitz komplett auf das Bundesland über, auf dessen Boden der Schatz gefunden wurde. Der Finder geht dann also meistens leer aus, es sei denn er bekommt einen Finderlohn.
Wenn es sich bei dem Schatz um einen antiken oder in etwa sehr alten Fund handelt, so fällt dieser leider unter ein entsprechendes Gesetzt, welches wiederum vorschriebt, dass der „Schatz“ an den jeweiligen Staat übergeben werden muss. Es kommt allerdings auch darauf an, was man überhaupt unter einem Schatz versteht.