Fellango
Mal angenommen, man wolle als Deutscher nach Dänemark auswandern. Müsste man trotz der EU-Zugehörigkeit irgendwelche Anträge stellen?
Antworten (5)
Ich vermute (so ist das hier in Finnland), Sie müssen Ihren Wohnsitz (der ja dann der erste Wohnsitz ist) dort anmelden (bei der dänischen Entsprechung des Einwohnermeldeamtes. In Finnland muss man sich ausserdem erst bei der Polizei melden. Ob das in DK auch so ist, kann ich nicht sagen, das verraten aber normalerweise die offiziellen Internetseiten des Landes.
Öhm, ja und wenn Sie in DK noch arbeiten wollen, sollten Sie sich dort auch melden bzw den Papierkram erledigen, wie es für Sei dort vorgeschrieben ist, wer will schon wg Schwarzarbeit in DK belangt werden... Und ein Bankkonto in DK wäre dann wohl auch gut. Aber darauf wären Sie wohl schon selber gekommen :-)
Durch die Arbeitnehmerfreizügigkeit darfst du jederzeit eine Arbeit in einem anderen EU-Land annehmen. Und auch die Wohnung darfst du wechseln. FOrmalitäten gibt es dennoch, weil du ja nicht in zwei Ländern Steuern zahlen willst. Die Ummeldung ist daher etwas aufwendiger.
Natürlich. Wenn man beispielsweise Wohneigentum kaufen will, ist zuerst bei der örtlichen Gemeinde vorbeizusehen. Zudem fallen natürlich die üblichen Anträge an, die auch jeder Däne zu stellen hat: die Bürokratie ist für dich aber nur minimal größer.
Wie in allen anderen EU-Ländern auch benötigst Du für Dänemark kein Visum oder Arbeitserlaubnis. In den ersten drei Monaten ist auch keine Aufenthaltserlaubnis notwendig - es reicht der Personalausweis zur Identifkation. Innerhalb dieser drei Monate musst Du allerdings besagte Aufenthaltserlaubnis beantragen. Kannst Du einen festen Job vorweisen, wird sie problemlos erteilt.